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Prüfung Vertragswerk und Vermögensbeständen - Due-Diligence

In Abhängigkeit von der Größe des zu kaufenden Unternehmens ist mit dem geeigneten Detaillierungsgrad die Ausarbeitung von Due-Diligence-Checklisten (Beispiel siehe hier) erforderlich. Dies geschieht durch AEDOS und den potentiellen Käufer, ist unternehmensspezifisch geprägt und stellt den geplanten Handlungsablauf für die Due-Diligence dar.
Gleichzeitig werden die Verantwortlichkeiten des Due-Diligence-Teams ds. Interne Mitarbeiter, AEDOS sowie ev. Spezialisten festgelegt.
Anhand der Checkliste erstellt das zu übernehmende Unternehmen die erforderlichen Dokumente und Unterlagen, die in einem iterativen Prozess geprüft werden.
Dabei werden für Spezialfragen Anwalt in den Teilbereichen der Due-Diligence ((- Wirtschaftliche (Market) DD inkl. SWOT-Analyse ((Die SWOT-Analyse (Strength, Weaknesseses, Oportunities; Threats) ist eine gesamtheitliche Betrachtung der wesentlichen Stärken & Schwächen und daraus abgeleiteten Chancen & Risiken hinsichtlich des wirtschaftlichen Erfolgs am Markt.))
- Technische DD
- Umwelt (Environmental) DD
- Organisatorische (Organisational) DD
- Psychologische (Psychological) DD
- Rechtliche und steuerrechtliche (Legal / Tax) DD
- Finanzielle (Financial) DD))
Anwalt oder Steuerberater etc. hinzugezogen.
 
Eine Due-Diligence soll keinesfalls durch den „Haus-Wirtschaftsprüfer“ oder „Haus-Rechtsanwalt“ durchgeführt werden, weil Betriebsblindheit und interne Rücksichtnahmen das Ergebnis verfälschen.
AEDOS hat mehrere Due-Diligences absolviert bzw. begleitet und ist gegenüber der jeweiligen Unternehmenssituation unvoreingenommen.