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Geltungsdauer:
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01.01.2007 - 31.12.2010
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Kriterien:
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Salzburg
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Förderungswerber:
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Unternehmen, die Mitglieder der Sparte Gewerbe undHandwerk,der Sparte Industrie,der Sparte Transport undVerkehr oderder Sparte Information und Consulting der Wirtschaftskammer Salzburg sind.
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Ein Kooperationsprojekt gilt als vorhanden, wenn sich zumindest drei Unternehmen zu einer Kooperation entschließen. Voraussetzung für die Förderung eines Kooperationsprojektes ist, dass bezogen auf die jeweils betriebsspezifische Ausgangslage in den kooperierenden Salzburger Unternehmen ein Marktauftritts-, Technologie- oder Kompetenzfortschritt realisiert wird. Dies kann vor allem durch gemeinsame Innovations- und Technologietransferprojekte oder Kooperationsprojekte zur Erzielung von Synergieeffekten erreicht werden.
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Förderungszweck:
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Ziel ist, Salzburger Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre unternehmerischen, kaufmännischen, ökonomischen und technologischen Potenziale strategisch neu auszurichten und in kooperativer Weise auszubauen, sodass die jeweiligen Kernkompetenzen zielgerichteter und wertschöpfungsintensiver eingesetzt werden und sich Wirtschaftsimpulse für Salzburg ergeben können.
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Förderungsgegenstand:
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Maßnahmen zur Unterstützung Salzburger Unternehmen:
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Sondierung
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Projektentwicklung
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Projektumsetzung
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Ausschlussgrund:
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Beteiligungssummen (Kosten für Beteiligungen) oder vergleichbares, die bei der Bildung einer strategischen Kooperation anfallen können.
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Art und Ausmaß der Förderung
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Gefördert werden die internen und externen Gesamtprojektkosten der Kooperationsbildung mit einem
Zuschuss bis zu € 80.000,- pro Projekt bzw.
Zuschuss bis zu € 100.000,- pro Projekt in Regionalförderungsgebieten
Pro Unternehmen bzw. verflochtener Unternehmensgruppe kann aus dieser Schwerpunktförderungsaktion eine Förderung bis maximal € 20.000,- bzw. für Unternehmen in Regionalfördergebieten € 25.000,- bereitgestellt werden."
Projekte, an denen als Kooperationspartner Unternehmen mitwirken, deren Standorte sich in den politischen Bezirken St. Johann, Tamsweg oder Zell am See oder in den Lammertal-Gemeinden Abtenau, Annaberg oder Russbach befinden, werden intensiver gefördert (Regionalförderung).
Vorhaben, mit deren Durchführung vor Einreichung des Förderungsansuchens begonnen wurde, können nicht gefördert werden. Kosten können erst ab Antragstellung förderseitig berücksichtig werden.
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Anmerkung:
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Zur Ermittlung der Förderungsintensität werden vor allem folgende Kriterien herangezogen:
Qualität und Intensität des Kooperationsprojektes
Synergieeffekte, insbesondere Innovationsorientierung der Kooperation
Marktrelevanz, Nutzen und Breitenwirkung
wirtschaftspolitische Bedeutung (Marktstellung und Arbeitsplätze)
Nachhaltigkeit und Ausbaubarkeit (Initialwirkung)
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Einreichung:
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Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung 15/02
Wirtschafts- und Technologieförderung
Postfach 527
5010 Salzburg
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Autor:
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Christina Flatscher
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Ansprechpartner in der Wirtschaftskammer:
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Urban DI Dr. Alfred
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Richtlinientext:
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Originaltext bei Förderstelle
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Anmeldeformular:
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Anmeldung bei Förderstelle
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Ausdruck der Langversion:
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drucken
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Disclaimer:
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muß immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.
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