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Geltungsdauer:
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01.01.2009 - 31.12.2010
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Kriterien:
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Salzburg
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Förderungswerber:
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Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) - laut EU-Definition bis zu 250 Mitarbeiter und bis zu € 50 Mio. Umsatz oder bis zu € 43 Mio. Bilanzsumme - der gewerblichen Wirtschaft, die Mitglieder der Wirtschaftskammer Salzburg sind und einen Betriebsstandort im Bundesland Salzburg haben, wobei sich von diesem Förderinstrument insbesondere Kleinst- und Kleinunternehmen zur Antragstellung eingeladen fühlen sollen.
Unternehmen, die einen gewerbsmäßigen Betrieb von Fitnessanlagen und -einrichtungen (Fitness-Studios etc.) ausüben sowie Hotels, welche Investitionen in Wellnesseinrichtungen tätigen, die nicht nur von ihren MitarbeiterInnen, sondern für die Gäste gewerblich genutzt werden, sind als Adressat dieses Förderinstrumentes ausgeschlossen.
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Förderungszweck:
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Das Förderprogramm "Betriebliche Gesundheitsförderung" ist eine Initiative des Salzburger Wachstumsfonds mit dem Ziel, bei Unternehmen und deren MitarbeiterInnen das Verständnis für betriebliche Gesundheitsfördermaßnahmen zu verstärken. Eine Umsetzung dieser Gesundheitsfördermaßnahmen soll zur Produktivitätssteigerung, einer Verbesserung der Mitarbeiterbindung und leichteren Gewinn von Nachwuchskräften beitragen. Der Standort Salzburg soll dadurch nachhaltig an Attraktivität gewinnen.
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Förderungsgegenstand:
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Maßnahmen, die einen nachhaltigen Mehrwert für Salzburger KMU schaffen durch
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Steigerung des Gesundheitsbewusstseins der MitarbeiterInnen
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Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen, welche die Gesundheit der MitarbeiterInnen erhalten und verbessern
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Einzel- und Kooperationsprojekte zwischen Klein- und Kleinstunternehmen und öffentlichen/privaten Gesundheitsinstitutionen bzw. Betrieben der Gesundheitswirtschaft
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Ausschlussgrund:
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Aufgelaufene Kosten, die vor Antragstellung entstanden sind
Kosten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben stehen
Kosten im Rahmen eines im Auftrag von Dritten durchgeführten Projektes
Leasingfinanzierungen, Mietkauf
Kosten im Rahmen der Grundlagenforschung
Projekte, deren förderbare Kosten unter € 10.000,-- exkl. USt liegen
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Art und Ausmaß der Förderung
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Förderbare Projekte werden durch die Gewährung von Zuschüssen unterstützt, deren Ausmaß höchstens 50% der förderbaren Projektkosten betragen kann. Das Zuschussausmaß ist mit maximal € 35.000,-- pro gewerblichem Unternehmen oder verflochtener Unternehmensgruppe begrenzt. Das gegenständliche Förderprogramm unterliegt der jeweils gültigen De-Minimis-Verordnung der Europäischen Union. Doppelförderungen des im Rahmen dieser Förderungsrichtlinie zur Unterstützung eingereichten Projektes bzw. der diesbezüglichen Projektkosten sind ausgeschlossen. Ebenso können Projekte/Maßnahmen nicht gefördert werden, für die einschlägige Förderprogramme (z. B. durch den Fonds Gesundes Österreich) angeboten und daher genutzt werden können.
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Anmerkung:
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Die Gesundheitsförderrichtlinie kann von Förderwerbern aus allen Regionen des Landes Salzburg in Anspruch genommen werden. Bei Bundesland-Grenzen überschreitenden Projekten kann nur der auf das Land Salzburg entfallende Anteil gefördert werden.
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Einreichung:
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Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung 15/02
Postfach 527
5010 Salzburg
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Autor:
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Helga Thoma
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Ansprechpartner in der Wirtschaftskammer:
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Zisler Dr. Walter
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Richtlinientext:
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Originaltext bei Förderstelle
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Anmeldeformular:
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Anmeldung bei Förderstelle
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Ausdruck der Langversion:
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drucken
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Disclaimer:
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muß immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.
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