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Geltungsdauer:
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01.01.2009 - 31.12.2009
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Kriterien:
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Salzburg
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Förderungswerber:
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Tourismusverbände; Vereine, die touristische Zielsetzungen in deren Statuten festgelegt haben; Kooperationen von Tourismusverbänden/ Vereinen (ARGE) auf Basis schriftlicher Vereinbarungen; Gesellschaften, deren Mitglieder Tourismusverbände und/oder Körperschaften öffentlichen Rechts und/oder Unternehmen sind (Marketingunternehmen).
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Förderungszweck:
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Die Destinationsförderrichtlinie soll die Entwicklung von regions-spezifischen Produkten anregen bzw. unterstützen, die im Rahmen des landesweiten Destinationsmanagements vermarktet werden können und darüber hinaus eine rasche Identifikation und den Aufbau von passfähigen, neuen Themen und Produkten erleichtern, die mit dazu beitragen können, attraktive und erfolgreiche (Teil-)Destinationen zu schaffen.
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Förderungsgegenstand:
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Maßnahmen auf den Gebieten der Produktentwicklung (Innovations-management), der Produktqualität (Qualitätsmanagement) sowie Aktivitäten für den Auf- und Ausbau professioneller, marktgerechter Strukturen in Verbindung mit der Sicherung der Basisqualität der Anbieter.
Beispiele für förderbare Maßnahmen:
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Potential- und Marktanalysen zur Identifikation und Konkretisierung von Themen/Produkten
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Entwicklung bzw. Ergänzung und Konkretisierung von Dienstleistungsketten für ausgewählte Produkte (regionale Angebotsgruppen)
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Aufbau stabiler Organisationsstrukturen für die Zusammenarbeit der Betriebe, Anbieter und Tourismusorganisationen innerhalb der Destination
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Ausschlussgrund:
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Nicht förderbare Kosten:
Kosten zur Umsetzung von Marketing- und Vertriebsmaßnahmen (z.B. Erzeugung von Werbemitteln, Schaltung von Anzeigen, Teilnahme an Messen, Presseinformationen ...)
Kosten, die vor Einlangen des Ansuchens bei der Förderstelle entstanden sind
Kosten für Leistungen, die dem Förderwerber nicht ordnungsgemäß in Rechnung gestellt wurden (z.B. Ausweis von MWSt. bzw. Umsatzsteuer, Anführung der UID-Nummer des Rechnungslegers fehlen, etc.)
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Art und Ausmaß der Förderung
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Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse von maximal bis zu 50% der förderbaren Kosten. Die effektive Höhe der Förderung ist vom Erfüllungsgrad der Förderkriterien abhängig und mit einem maximalen Wert von € 100.000,-- pro eingereichtem Projekt begrenzt.
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Anmerkung:
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Die Destinationsförderrichtlinie kann von Förderwerbern aus allen Regionen des Landes Salzburg in Anspruch genommen werden. Bei Bundesland-Grenzen überschreitenden Projekten kann nur der auf das Land Salzburg entfallende Anteil gefördert werden.
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Einreichung:
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Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung 15
Wirtschafts- und Technologieförderung
Südtiroler Platz 11
5010 Salzburg
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Autor:
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Helga Thoma
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Ansprechpartner in der Wirtschaftskammer:
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Rauchenschwandtner Mag. Nina
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Richtlinientext:
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Originaltext bei Förderstelle
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Ausdruck der Langversion:
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drucken
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Disclaimer:
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muß immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.
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