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Geltungsdauer:
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01.01.2001 - 31.12.2009
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Kriterien:
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Salzburg
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Förderungswerber:
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- Mitglieder des Gremiums "Lebensmittelhandel" der WK Salzburg
- max. € 2 Mio. Jahresumsatz mit Lebensmitteln
- Führung eines vollständigen Lebensmittelsortiments
- höchstens 10 Betriebsstätten
- wirtschaftliche Eigenständigkeit
- Mitglieder der Innung der "Bäcker" oder "Fleischer", soferne sie eine Kern-Nahversorgung in einer Gemeinde erfüllen, in der es keinen Lebensmittel-Vollversorger mehr gibt.
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Förderungszweck:
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Sicherung und Verbesserung der lokalen Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs durch Erhaltung/Stärkung der Konkurrenzfähigkeit und durch Neugründung, Ansiedlung oder Übernahme von Lebensmittel-Nahversorgungsbetrieben.
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Förderungsgegenstand:
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Investitionen im Bereich der Geschäftsausstattung im Rahmen der Neugründung, Ansiedlung oder Übernahme eines förderbaren Nahversorgungsbetriebes
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Ausbau eines förderbaren Nahversorgungsbetriebes durch Vergrößerung der Verkaufsfläche für Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfes bis zu 500 m2 oder Ausbau der Lagerkapazität
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Modernisierung eines förderbaren Nahversorgungsbetriebes durch Ersatz oder Neuanschaffung der Geräte und der Betriebsausstattung
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Ankauf und Ausstattung von mobilen Lebensmittelläden unter der Bedingung, dass im mobilen Verkaufsladen ein Lebensmittel-Vollsortiment (mit Ausnahme von Tiefkühlprodukten) geführt wird und nur Orte/Gebiete angefahren werden, in denen kein Lebensmittel-Nahversorger mehr existiert
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Ausschlussgrund:
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Ankauf von Grundstücken sowie anteilige Grundstückskosten beim Ankauf von Betriebsobjekten
Fahrzeuge, ausgenommen mobile Lebensmittel-Läden
Leasingfinanzierungen
Ankauf von kurzlebigen und geringwertigen Wirtschaftsgütern
Reparaturkosten
Investitionen, mit deren Realisierung bereits länger als 6 Monate vor Einlangen des Förderantrages beim Amt der Salzburger Landesregierung begonnen wurde
bereits 6 Monate vor Einlangen des Förderantrages im Amt gewährte Kredite
Projekte, deren förderbare Kosten (exkl. USt) nicht mindestens € 5.000,-- erreichen
Kosten, die nicht in direktem Zusammenahng mit einem förderungsfähigen Projekt stehen
Anträge von Förderungswerbern, bei denen ein Verfahren zum Ausschluss von der Gewerbeausübung oder ein Insolvenzverfahren anhängig ist oder abgewiesen wurde,
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Art und Ausmaß der Förderung
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Investitionsförderung:
a) Zinsenzuschuss von 6 % p.a. für 5 Jahre Kreditlaufzeit für Investitionskredite (max. Kreditnominale € 180.000,--)
b) Direktzuschuss von 10 % zu Investitionen bis netto € 15.000,--
Betriebsmittelförderung:
Zinsenzuschuss von 3 % p.a. für 5 Jahre für Betriebsmittelkredite (max. Kreditrahmen € 70.000,--)
Innovationsprämie bis zu € 7.000,-- nach Maßgabe der innovativen Besonderheiten, der Umsetzungschancen und der Kosten für die Verwirklichung
Sonderförderung für versorgungsgefährdete bzw. unterversorgte Gebiete:
a) Zuschuss zu Marketing-Konzepten: (max. € 7.000,--)
b) Zuschuss zu Beratungsmaßnahmen: (max. € 2.000,--)
c) "Nahversorgungs-Sicherungsbonus": für Investitionskredite erhöhter Zinsen- bzw. Annuitätenzuschuss von 9% p.a.
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Anmerkung:
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Erforderlich ist, dass mindestens 25 % der Kosten des Gesamtinvestitionsprojektes (ohne USt.) aus selbst aufzubringenden Geldmitteln, Eigenmaterial oder zu aktivierenden Eigenleistungen oder sonstigen nicht geförderten Mitteln finanziert werden!
Einreichfrist: Maximal 6 Monate nach Durchführung der Investitionen!
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Einreichung:
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Das Förderungsansuchen ist im Wege der kreditgewährenden Bank einzubringen beim:
Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung 15/02
Wirtschafts- und Technologieförderung
Postfach 527
5010 Salzburg
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Autor:
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Helga Thoma
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Ansprechpartner in der Wirtschaftskammer:
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Höflmaier Johann-Peter
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Richtlinientext:
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Originaltext bei Förderstelle
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Anmeldeformular:
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Anmeldung bei Förderstelle
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Ausdruck der Langversion:
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drucken
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Disclaimer:
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muß immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.
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