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Förderung LAND SALZBURG : Sicherheit für Salzburger Kleinstbetriebe


6400 LAND SALZBURG - Sicherheit für Salzburger Kleinstbetriebe

Geltungsdauer:

01.01.2009 - 31.12.2010

Kriterien:

Salzburg

Förderungswerber:

Förderungswerber können Kleinstunternehmen der gewerblichen Wirtschaft sein, mit max. 9 Arbeitnehmern ohne Lehrlinge (umgerechnet auf Jahresvollzeit-Äquivalent), die Mitglieder der Wirtschaftskammer Salzburg sind, zur Ausübung ihrer unternehmerischen Tätigkeit über die dafür erforderliche Berechtigung verfügen und die arbeits- und sozialrechtlichen Normen beachten.

Förderungszweck:

Kleinstunternehmen der Salzburger Wirtschaft sollen motiviert werden, die sicherheitstechnischen Rahmenbedingungen zum Schutz vor Einbruch in ihrem Unternehmen, auch zum Schutz der Mitarbeiter/innen, zu verbessern. Dadurch sollen auch gesamtwirtschaftliche Schäden sowie Nachteile für den Wirtschaftsstandort Salzburg verringert werden.

Förderungsgegenstand:

  1. Elektronischer Schutz: neueAlarmanlagen nach VSÖ- oder VDS-Richtlinien bzw. nach EN 50130 oder 50131

  2. Neue Anlagen zur Videoüberwachung entsprechend dem Stand der Technik (nur in Verbindung mit Alarmanlagen gemäß o.a. technischen Standards).

Es ist der Nachweis über die fachgerechte Ausführung eines gewerberechtlich befugten Unternehmers zu erbringen. Bei Videoüberwachungsanlagen sind datenschutzrechtliche bzw. arbeitsrechtliche Bestimmungen einzuhalten.

Art und Ausmaß der Förderung

Zuschuss in Höhe von 30% der anerkannten Investitionskosten (Förderbemessungs-Grundlage exklusive USt), max. Zuschuss € 1.000,-- je Kleinstunternehmen. Bagatellgrenze: anerkannte Investitionskosten netto von zumindest € 1.500,--. Die angeführte Förderung kann nur einmal je Kleinstunternehmen beantragt werden.
Das Förderansuchen ist vor Investitionsbeginn einzureichen!

Anmerkung:

Ergänzende bzw. alternative Förderungsinstrumente für Salzburger Kleinstbetriebe:

Alarmanlagenförderung der Stadt Salzburg

Wachstumsprogramm für Kleinstbetriebe des Salzburger Wachstumsfonds

Einreichung:

Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung 15
Südtirolerplatz 11
5020 Salzburg

Autor:

Helga Thoma

Ansprechpartner in der Wirtschaftskammer:

Hiegelsperger Mag. Wolfgang

Richtlinientext als PDF:

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Richtlinientext:

Originaltext bei Förderstelle

Anmeldeformular:

Anmeldung bei Förderstelle

Ausdruck der Langversion:

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Disclaimer:
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muß immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.



Stichworte:

Förderung, Investition, Lehrling, Salzburg,





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