Förderung LAND SALZBURG : Wirtschaftsbezogene Innovations- und Forschungsförderung


6440 LAND SALZBURG

Wirtschaftsbezogene Innovations- und Forschungsförderung

Die kombinierte F&E-Förderung von FFG und Land ermöglicht eine Gesamtförderung bis zur Obergrenze von 70% der förderbaren Projektkosten: Zusätzlich zur FFG-Basisförderung von ca. 20% FFG-Beitrag und ca. 30% FFG-Darlehen bezogen auf die förderbaren Projektkosten, Zinssatz derzeit fix 2,5%, Laufzeit ca. 3,5 Jahre, stellt die FFG für Salzburger Projekte ein weiteres Zusatzdarlehen (analoge Konditionierung) im Ausmaß bis zu 20% der förderbaren Projektkosten zur Verfügung.

Zur Abgeltung der Kosten für die Zusatzdarlehen sowie das zusätzliche Kapitalrisiko stellt das Land der FFG bis Ende 2009 einen Betrag bis zu einer Million Euro zur Verfügung. Gegebenenfalls kann das Zusatzdarlehen des Landes auch durch EU-Mittel aus dem RWF-Programm ersetzt werden. Im Fall, dass das Zusatzdarlehen des Landes seitens der FFG nicht gewährt wird, kann innerhalb von drei Monaten nach FFG-Zusage eine alternative Aufstockung der FFG-Förderung bei der Wirtschaftsabteilung des Landes beantragt werden.


6440 LAND SALZBURG - Wirtschaftsbezogene Innovations- und Forschungsförderung des Landes Salzburg

Geltungsdauer:

ab 01.08.2002

Kriterien:

Salzburg

Förderungswerber:

  • Gewerbliche Unternehmungen mit einer Betriebsstätte in Salzburg, die Mitglieder der Wirtschaftskammer Salzburg sind

  • Einzelforscher und private Forschergruppen sowie Forschungseinrichtungen mit Standort in Salzburg

  • Arbeitsgemeinschaften solcher Unternehmen und Forschungseinrichtungen

  • an übergreifenden Kooperationsprogrammen beteiligte Unternehmungen und Forschungseinrichtungen sowie F&E-Dienstleister, die die Wertschöpfung in Salzburg erbringen

Förderungszweck:

Initiierung und Beschleunigung der betrieblichen Innovationen, insbesondere Verbesserung der Marktchancen, Ertragskraft und des innovativen Outputs Salzburger Unternehmen sowie Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der Salzburger Wirtschaft und damit verbundene, positive Arbeitsplatzeffekte

Förderungsgegenstand:

Beispiele zu förderbaren Maßnahmen:

  1. F&E-Projekte zur Steigerung der Technologieintensität, insb. in KMUs

  2. Konzeption und Einführung innerbetrieblicher Organisations-, Produktions- und Logistikverbesserungen

  3. Supportdienstleistungen zur Initiierung, Stimulierung und Verstärkung von Innovationsnetzwerken, um bspw. Defizite in den Innovationsanforderungen auszugleichen

  4. Einstieg junger, technologieorientierter Kleinbetriebe in innovative F&E-Projekte (bspw. erhöhte start-up Förderung)

  5. Maßnahmen zur Verbreitung und Verwertung von F&E-Ergebnissen sowie mit Technologietransferprojekten verbundene infrastrukturelle Maßnahmen

Ausschlussgrund:

  • Vorhaben, die nicht bzw. nicht zum überwiegenden Teil den Kriterien nach Punkt 5.3 der Richtlinien entsprechen

  • Kosten, die mehr als drei Monate vor Eingang des Ansuchens bei den Förderstellen angefallen sind

  • Ankauf von Grundstücken und Baulichkeiten

  • Kosten, die mit dem zur Förderung beantragten F&E-Vorhaben in keinem direkten Zusammenhang stehen

Art und Ausmaß der Förderung

  • Innovations- und forschungsbezogene Sonderförderung des Landes bis max. € 20.000,-

  • Kofinanzierung zu wirtschaftsnahen Förderprogrammen (Bund, EU und ähnliche)

Die Förderung unterliegt, außer im Punkt "Kofinanzierung", der de-minimis-Regelung.

Anmerkung:

Ergänzende bzw. alternative Förderungsinstrumente:

  • FFG-Förderung als Basisförderung

  • Innovationsförderung der Stadt Salzburg:
    Für in der Stadt Salzburg angesiedelte Betriebe gibt es beim Magistrat Salzburg eine zusätzliche Innovationsförderung.

Einreichung:

Die Antragstellung erfolgt formlos beim:
Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung 15
Referat für Wirtschafts- und Technologieförderung
Postfach 527
5010 Salzburg

Autor:

Christina Flatscher

Ansprechpartner in der Wirtschaftskammer:

Urban DI Dr. Alfred

Richtlinientext:

Originaltext bei Förderstelle

Ausdruck der Langversion:

drucken

Disclaimer:
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muß immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.


Stichworte:

Förderung, Investition, Technologie, Innovation, Entwicklung, Finanzierung,





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