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Eine Förderung ist insbesondere in folgenden Fällen ausgeschlossen bzw. bereits gewährte Förderungen werden eingestellt bzw. rückgefordert:
bei falschen Angaben im Zusammenhang mit dem Ansuchen;
bei nachweislicher Nichtbeachtung des Gleichbehandlungsgesetzes;
bei Vorhaben, für welche die gesicherte Finanzierung nicht nachgewiesen werden kann;
bei Vorhaben, die ein Konkurrenzangebot zu bestehenden öffentlichen oder überbetrieblichen Einrichtungen darstellen;
bei laufenden Aufwendungen ohne Projektcharakter (keine Betriebsmittelförderung);
Investitionen, mit deren Durchführung vor Einreichung des Ansuchens begonnen wurde;
Investitionen, die landespolitischen Zielsetzungen und Interessen widersprechen;
Ankauf von Grundstücken und Baulichkeiten;
Finanzierung von periodisch wiederkehrenden Reparaturen sowie Instandhaltungmaßnahmen an Maschinen, Geräten, Einrichtungen sowie an Baulichkeiten;
Doppel- bzw. Mehrfachförderungen des im Rahmen dieser Richtlinie eingereichten Projektes zusätzlich zu noch aus anderen Förderprogrammen des Landes, des Bundes oder der EU gewährten Förderungen sind ausgeschlossen.
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