Willkommen

Förderungen LAND SALZBURG : WIFF - Wirtschaft fördert Familie


6430 LAND SALZBURG - WIFF-Wirtschaft fördert Familie

Geltungsdauer:

01.09.2008 - 31.12.2009

Kriterien:

Salzburg

Förderungswerber:

Unternehmen mit Sitz oder einem Betrieb im Land Salzburg, die zur Ausübung ihrer unternehmerischen Tätigkeit über die dafür erforderliche Berechtigung verfügen

Förderungszweck:

Ziel der Schwerpunktaktion ist es, Salzburger Unternehmen die Vorteile und vielfältigen Varianten familienfreundlicher Maßnahmen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen betrieblichen Erfordernisse und der Bedürfnisse der MitarbeiterInnen bewusst zu machen. Die Vielfalt der möglichen Maßnahmen und deren positive betriebsinterne Effekte in familienfreundlichen Betrieben sollen anhand von best-practice-Beispielen einem breiten Unternehmenskreis vor Augen geführt werden. Darüber hinaus sollen die Unternehmen bei der Identifikation und Umsetzung geeigneter Maßnahmen für den eigenen Betrieb bestmöglich unterstützt werden.

Förderungsgegenstand:

Förderung von betrieblichen Maßnahmen, welche den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dabei helfen, den Spagat zwischen Familie und Beruf leichter zu schaffen. Finanziell unterstützt werden sowohl die Beratung im Vorfeld, die Sondierung und Konzeption innovativer Lösungsmodelle als auch die begleitende Umsetzung zielführender Projekte im Land Salzburg. Häufig können Verbesserungen auch durch unternehmensübergreifende, kooperative Maßnahmen wie etwa die Schaffung betriebsübergreifender Betreuungsangebote oder Infrastruktureinrichtungen erreicht werden.

Ausschlussgrund:

Eine Förderung ist insbesondere in folgenden Fällen ausgeschlossen bzw. bereits gewährte Förderungen werden eingestellt bzw. rückgefordert:

bei falschen Angaben im Zusammenhang mit dem Ansuchen;

bei nachweislicher Nichtbeachtung des Gleichbehandlungsgesetzes;

bei Vorhaben, für welche die gesicherte Finanzierung nicht nachgewiesen werden kann;

bei Vorhaben, die ein Konkurrenzangebot zu bestehenden öffentlichen oder überbetrieblichen Einrichtungen darstellen;

bei laufenden Aufwendungen ohne Projektcharakter (keine Betriebsmittelförderung);

Investitionen, mit deren Durchführung vor Einreichung des Ansuchens begonnen wurde;

Investitionen, die landespolitischen Zielsetzungen und Interessen widersprechen;

Ankauf von Grundstücken und Baulichkeiten;

Finanzierung von periodisch wiederkehrenden Reparaturen sowie Instandhaltungmaßnahmen an Maschinen, Geräten, Einrichtungen sowie an Baulichkeiten;

Doppel- bzw. Mehrfachförderungen des im Rahmen dieser Richtlinie eingereichten Projektes zusätzlich zu noch aus anderen Förderprogrammen des Landes, des Bundes oder der EU gewährten Förderungen sind ausgeschlossen.

Art und Ausmaß der Förderung

  1. Bewusstseinsbildende Maßnahmen wie zB Informationsveranstaltungen zur Darstellung von best-practice-Beispielen, Einrichtung von Plattformen, Hotlines u.ä. mit max. 50% der Kosten bzw. mit bis zu € 10.000,--

  2. Beratungstage: bis zu zwei erste kostenlose Beratungstage max. € 650,-- zur Feststellung der Bedürfnisse der MitarbeiterInnen im Betrieb bzw. der Bedürfnisse und Möglichkeiten des Betriebes zur Umsetzung familienfreundlicher Maßnahmen sowie vier weitere Beratungstage mit max. 50% der Kosten bzw. mit je bis zu € 325,--, wenn eine Vertiefung zur detaillierteren Situationsanalyse und Erarbeitung konkreter Lösungsansätze sinnvoll erscheint

  3. Konkrete Konzepte und Umsetzungsprojekte mit Mindestkosten von € 5.000,-- können mit max. 50% der Projektkosten bzw. mit bis zu € 25.000,-- unterstützt werden

Die angeführten Förderungen schließen sich nicht gegenseitig aus und können pro Unternehmen jeweils einmal beantragt werden, vorausgesetzt die beantragten Förderungen übersteigen die de-minimis-Grenze nicht.

Anmerkung:

Das Förderansuchen ist vor Beginn der Maßnahme einzureichen!
Vorhaben mit deren Durchführung vor Einreichung des Förderungsansuchens begonnen wurde, können nicht gefördert werden. Kosten können erst ab Antragstellung förderseitig berücksichtigt werden.
Die Förderung wird grundsätzlich nach Projektrealisierung und entsprechender Kostennachweislegung ausbezahlt.

Einreichung:

Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung 15/02
Wirtschafts- und Technologieförderung
Postfach 527
5010 Salzburg

Autor:

Helga Thoma

Ansprechpartner in der Wirtschaftskammer:

Zisler Dr. Walter

Richtlinientext als PDF:

Download PDF_File

Richtlinientext:

Originaltext bei Förderstelle

Anmeldeformular:

Anmeldung bei Förderstelle

Ausdruck der Langversion:

drucken

Disclaimer:
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muß immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.



Stichworte:

Förderung, Investition, Salzburg, Technologie, Finanzierung,





Förderungsübersicht 


Foerderung FoerderungenFoerderung


FoerderungFoerderungen