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Förderung Amt der OÖ Landesregierung, Abt. Gewerbe: Startjobs


  • 5260 Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Gewerbe

Startjobs

  • Unterstützung von Unternehmen mit Betriebsstätte in Oberösterreich, die arbeitslose Jugendliche zwischen 17 und 27 Jahren (Stichtag: Einstellungsdatum) mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich zeitlich befristet einstellen.

  • Die Jugendlichen müssen eine abgeschlossene Ausbildung einer BMS, BHS, AHS, Akademie oder Hochschule/Universität/FHS vorweisen und dürfen nach Abschluss der Ausbildung nicht beschäftigt gewesen sein (außer: Nicht ausbildungskonforme Tätigkeiten, Ferialjobs, schulische Pflichtpraktika, Gerichtspraktika).

  • Die Einstellung muss mittels Dienstvertrag, der über mindestens sechs Monate (inkl. eines evt. zu vereinbarenden Probemonats) abgeschlossen wird, erfolgen.

  • Zuschuss
    von max. 66,7 % zu Lohn- und Lohnnebenkosten,
    max. € 730,-- monatlich für maximal 12 Monate.

  • Nicht gefördert wird Teilzeit von weniger als 50% der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Wochenstunden einer Vollzeitbeschäftigung.

  • Programmlaufzeit bis 31.12.2009



Stichworte:

Oberösterreich, Ausbildung, Finanzierung,





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