Förderung OÖ. Kreditgarantiegesellschaft: Standardbürgschaft
-
5000 OÖ. KreditGarantie Gesellschaft m.b.H. (KGG)
Standardbürgschaften
-
Unterstützung der Finanzierung von
-
materiellen und immateriellen Investitionen
(Abstattungskredite oder Darlehen) -
Betriebsmittel (Kontokorrentkreditrahmen):
-
Haftungsrahmen/Bankgarantien
(für analoge obige Finanzierungszwecke)
-
für KMU, die Mitglieder der Wirtschaftskammer Oberösterreich sind.
-
Nicht förderbar sind
-
vor der Antragstellung getätigte Investitionen
-
bereits bestehende Kredite
-
Umschuldungen bisher nicht verbürgter Kredite
-
Kredite, mit Ausfallshaftung von dritter Seite.
-
-
Ausfallsbürgschaft gemäß 1356 ABGB bis zu 80 %
für Kredite von € 25.000,-- bis € 500.000,--
(ggf. für einen Teilbetrag von höheren/mehreren Krediten) -
davon je max.: € 250.000,-- für Kredite im Zusammenhang mit immateriellen Investitionen sowie für Betriebsmittelkredite:
-
Laufzeit: im Regelfall gesamte Kreditlaufzeit, max. 15 Jahre
für Betriebsmittelkredite: 5 Jahre mit stufenweisen Rahmeneinschränkungen ab dem 3. Jahr. -
Bürgschaftskosten:
-
einmalige Gebühr: 1 % des verbürgten Kreditteiles (min. € 436,-- )
Stichworte:Förderung, Investition, Oberösterreich, Finanzierung,
-

