Förderungen Amt der OÖ Landesregierung, Agrar- und Forstrechtsabteilung: Einzelbetriebliche Biomasseheizanlagenförderung
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5600 Amt der Oö. Landesregierung,
Abt. Umwelt- und Anlagentechnik
Einzelbetriebliche Biomasseheizanlagenförderung
Unterstützung des Einbaus einer einzelbetrieblichen
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Hackgut-
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Pellets- oder
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Scheitholzfeuerungsanlage.
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für sämtliche natürliche und juristische Personen,
insbesondere Gewerbebetriebe oder gleichartige Betriebe.
Zuschuss für
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Neuanlage, von
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Hackgutfeuerungs- und Pelletsanlagen,
30 % der förderbaren Nettokosten, max. €2.200,-- je Anlage -
Scheitholzfeuerungsanlagen,
25 % der förderbaren Nettokosten, max. €1.500,-- je Anlage
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Impulsförderung für
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Umstellung von min. 15 Jahre alten Heizkesseln auf Biomasse
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Entsorgung eines Öl- oder Gastanks (min 1000l):
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Erhöht maximale Förderung bei Hackgutfeuerungs- und Pelletsanlagen auf €3.140,-- bei Scheitholzfeuerungsanlagen auf €2.440,--
Förderbar sind nur Heizanlagen, bei denen eine Typenprüfung hinsichtlich Leistung, Wirkungsgrad und Emission von einer autorisierten Prüfstelle, vorliegt.
Stichworte:
Förderung, Umwelt,

