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Förderungen Amt der OÖ Landesregierung, Agrar- und Forstrechtsabteilung: Einzelbetriebliche Biomasseheizanlagenförderung


  • 5600 Amt der Oö. Landesregierung,
    Abt. Umwelt- und Anlagentechnik

Einzelbetriebliche Biomasseheizanlagenförderung

Unterstützung des Einbaus einer einzelbetrieblichen

    • Hackgut-

    • Pellets- oder

    • Scheitholzfeuerungsanlage.

für sämtliche natürliche und juristische Personen,
insbesondere Gewerbebetriebe oder gleichartige Betriebe.

Zuschuss für

  • Neuanlage, von

    • Hackgutfeuerungs- und Pelletsanlagen,
      30 % der förderbaren Nettokosten, max. €2.200,-- je Anlage

    • Scheitholzfeuerungsanlagen,
      25 % der förderbaren Nettokosten, max. €1.500,-- je Anlage

  • Impulsförderung für

    • Umstellung von min. 15 Jahre alten Heizkesseln auf Biomasse

    • Entsorgung eines Öl- oder Gastanks (min 1000l):

Erhöht maximale Förderung bei Hackgutfeuerungs- und Pelletsanlagen auf €3.140,-- bei Scheitholzfeuerungsanlagen auf €2.440,--

Förderbar sind nur Heizanlagen, bei denen eine Typenprüfung hinsichtlich Leistung, Wirkungsgrad und Emission von einer autorisierten Prüfstelle, vorliegt.



Stichworte:

Förderung, Umwelt,





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