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Förderung NÖ Landesregierung - Abt. Umweltwirtschaft und Raumordnung: Betriebliche Umweltförderung


  • 490 Amt der Niederösterreichischen Landesregierung

Betriebliche Umweltförderung

  • Unterstützung von Unternehmen in NÖ bei der Durchführung von Umweltschutzinvestitionen. Diese Förderung kann mit
    Förderungen der Kommunalkredit kombiniert werden.

  • Die geförderten Investitionen müssen überwiegend dem Schutz der Umwelt vor betrieblichen Emissionen und nicht dem
    Betriebszweck dienen, z.B.:

    • Vermeidung von Luft- und Wasserverunreinigungen sowie von Geruchs-, Staub-, Rauch- und Lärmbelästigungen.

    • Abfallvermeidung im Rahmen der Betriebstätigkeit, keine wesentliche Erweiterung des betrieblichen Leistungsangebotes

    • Einführung nichtfossiler Energieträger bei gleichzeitiger
      Einsparung von Energie (z.B.: Hackschnitzelheizung).

    • Umweltbedingte Betriebsverlegungen aus Bauland-Wohngebiet oder Kerngebiet in Bauland-Betriebsgebiet oder Industriegebiet (nicht aus Mietobjekten!).

  • Förderungsfähig sind unbewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.

  • Förderung in Form eines Zuschusses von max. 30% der
    förderbaren Projektkosten, max. € 100.000,-- innerhalb von 3 Jahren (de minimis).



Stichworte:

Förderung, Investition, Niederösterreich, Umwelt, Finanzierung,





Förderungsübersicht 


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