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Förderung BMWA / WKO: Förderung der Lehrausbildung - Neue Lehrstellen (Blum-Bonus II)


  • 3620 BMWA / Wirtschaftskammer

Förderung der Lehrausbildung / Neue Lehrstellen
(Blum-Bonus II)

  • Unterstützung von neuen Lehrverhältnissen in

      • neu gegründeten Unternehmen innerhalb von fünf Jahren ab Gründungsdatum

      • Unternehmen, die erstmals Lehrlinge ausbilden, bis ein Jahr nach Beginn des ersten Lehrverhältnisses

      • Unternehmen, die Lehrlingsausbildung nach mindestens drei Jahren wieder aufnehmen, bis ein Jahr nach Beginn des ersten neuen Lehrverhältnisses nach der Pause

  • Ein Unternehmen kann durch dieses Programm nur einmal und für maximal 10 Lehrlinge gefördert werden.

  • Zuschuss von €2.000,-, für Lehrlinge deren Eintrittsdatum in ein Lehrverhältnis nach dem 27.6.2008 liegt.

  • Ein neu gegründetes Unternehmen liegt unter folgenden Voraussetzungen vor:

      • Neugründung eines Betriebes durch Schaffung einer bisher nicht vorhandenen betrieblichen Struktur

      • Als Zeitpunkt der Neugründung gilt der letzte Tag des Kalendermonats in dem das Unternehmen erstmals werbend nach außen in Erscheinung tritt.

      • Voraussetzung für eine Förderung ist die Vorlage eines korrekt ausgefüllten Formulars für NeuFöG (Neugründungs-förderungsgesetz).

  • Programmlaufzeit: Eintrittsdatum in ein Lehrverhältnis vor dem 31.12.2010



Stichworte:

Förderung, Lehrling,





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