Förderung BMWA / WKO: Förderung der Lehrausbildung - Neue Lehrstellen (Blum-Bonus II)
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3620 BMWA / Wirtschaftskammer
Förderung der Lehrausbildung / Neue Lehrstellen
(Blum-Bonus II)
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Unterstützung von neuen Lehrverhältnissen in
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neu gegründeten Unternehmen innerhalb von fünf Jahren ab Gründungsdatum
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Unternehmen, die erstmals Lehrlinge ausbilden, bis ein Jahr nach Beginn des ersten Lehrverhältnisses
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Unternehmen, die Lehrlingsausbildung nach mindestens drei Jahren wieder aufnehmen, bis ein Jahr nach Beginn des ersten neuen Lehrverhältnisses nach der Pause
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Ein Unternehmen kann durch dieses Programm nur einmal und für maximal 10 Lehrlinge gefördert werden.
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Zuschuss von €2.000,-, für Lehrlinge deren Eintrittsdatum in ein Lehrverhältnis nach dem 27.6.2008 liegt.
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Ein neu gegründetes Unternehmen liegt unter folgenden Voraussetzungen vor:
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Neugründung eines Betriebes durch Schaffung einer bisher nicht vorhandenen betrieblichen Struktur
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Als Zeitpunkt der Neugründung gilt der letzte Tag des Kalendermonats in dem das Unternehmen erstmals werbend nach außen in Erscheinung tritt.
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Voraussetzung für eine Förderung ist die Vorlage eines korrekt ausgefüllten Formulars für NeuFöG (Neugründungs-förderungsgesetz).
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Programmlaufzeit: Eintrittsdatum in ein Lehrverhältnis vor dem 31.12.2010
Stichworte:
Förderung, Lehrling,

