Förderung BMWA / WKO: Förderung der Lehrausbildung - Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen
-
3660 BMWA / Wirtschaftskammer
Förderung der Lehrausbildung /
Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen
-
Unterstützung von Unternehmen, deren Lehrlinge eine zwischen- oder überbetriebliche Ausbildungsmaßnahme absolviert haben:
-
-
-
a) Vorgeschriebene Ausbildungsverbundmaßnahmen
-
b) Ausbildungsverbundmaßnahmen im Rahmen des Berufsbildes, zur Hebung der Ausbildungsqualität.
-
c) Zusatzausbildungen, die über das Berufsbild hinausgehen
-
d) Vorbereitungskurse auf Lehrabschlussprüfungen (LAP), wenn dazu nicht eine Lehrzeitverlängerung erfolgt ist
-
e) Vorbereitungskurse auf LAP außerhalb des Betriebs.
-
-
-
Fördervoraussetzung ist eine Anrechnung auf die Arbeitszeit.
-
Ausgeschlossen sind reine Produktschulungen, Standard-ausbildungsprogramme (verbindliche Grundausbildung), etc.
-
Zuschuss pro Lehrling für:
-
-
-
a) - c): 75 % der Kurskosten; max. €1.000,00 über die gesamte Ausbildung, max €10.000,- pro Kalenderjahr und Unternehmen. Ab 40 Lehrlingen steigt die Deckelung um €1.000,- und je 10 weitere Lehrlinge um zusätzliche Euro 1.000,00 pro Kalenderjahr. Stichtag für die Lehrlingszahl: der letzte 31.12. Bei Ausbildung in einem anderen Betrieb oder einer Ausbildungseinrichtung: max. €40,- pro Tag.
-
d): 75 % der Kurskosten, max €250,- über die gesamte Ausbildung, max. €2.500,- pro Kalenderjahr und Unternehmen.
-
e): 100% der Bruttolehrlingsentschädigung im Ausmaß der Kurszeiten (Unterrichtseinheiten)
-
-
-
Programmlaufzeit: kein Ende definiert
Stichworte:
Förderung, Lehrling, Ausbildung,

