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Förderung BMWA / WKO: Förderung der Lehrausbildung - Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen


  • 3660 BMWA / Wirtschaftskammer

Förderung der Lehrausbildung /
Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen

  • Unterstützung von Unternehmen, deren Lehrlinge eine zwischen- oder überbetriebliche Ausbildungsmaßnahme absolviert haben:

      • a) Vorgeschriebene Ausbildungsverbundmaßnahmen

      • b) Ausbildungsverbundmaßnahmen im Rahmen des Berufsbildes, zur Hebung der Ausbildungsqualität.

      • c) Zusatzausbildungen, die über das Berufsbild hinausgehen

      • d) Vorbereitungskurse auf Lehrabschlussprüfungen (LAP), wenn dazu nicht eine Lehrzeitverlängerung erfolgt ist

      • e) Vorbereitungskurse auf LAP außerhalb des Betriebs.

  • Fördervoraussetzung ist eine Anrechnung auf die Arbeitszeit.

  • Ausgeschlossen sind reine Produktschulungen, Standard-ausbildungsprogramme (verbindliche Grundausbildung), etc.

  • Zuschuss pro Lehrling für:

      • a) - c): 75 % der Kurskosten; max. €1.000,00 über die gesamte Ausbildung, max €10.000,- pro Kalenderjahr und Unternehmen. Ab 40 Lehrlingen steigt die Deckelung um €1.000,- und je 10 weitere Lehrlinge um zusätzliche Euro 1.000,00 pro Kalenderjahr. Stichtag für die Lehrlingszahl: der letzte 31.12. Bei Ausbildung in einem anderen Betrieb oder einer Ausbildungseinrichtung: max. €40,- pro Tag.

      • d): 75 % der Kurskosten, max €250,- über die gesamte Ausbildung, max. €2.500,- pro Kalenderjahr und Unternehmen.

      • e): 100% der Bruttolehrlingsentschädigung im Ausmaß der Kurszeiten (Unterrichtseinheiten)

  • Programmlaufzeit: kein Ende definiert



Stichworte:

Förderung, Lehrling, Ausbildung,





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