Förderung BMWA / WKO: Förderung der Lehrausbildung - Basisförderung
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3600 BMWA / Wirtschaftskammer
Förderung der Lehrausbildung / Basisförderung
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Unterstützung von Lehrverhältnissen, die
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über das ganze Lehrjahr aufrecht waren oder
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regulär geendet haben, das heißt
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durch Zeitablauf oder
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Lehrabschlussprüfung bis max. 10 Wochen vor dem vereinbarten Lehrzeitende.
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Lehrzeitanrechnungen oder Lehrzeitverkürzungen werden berücksichtigt, Die Förderung wird in diesem Fall für die im antragstellenden Unternehmen verbrachte Lehrzeit berechnet, nach der Formel:
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(12 - Anrechnung für das LJ in Monaten) /
12 * Förderhöhe im betreffenden LJ oder -
(365 - Anrechnung für das LJ in Tagen) /
365 * Förderhöhe im betreffenden LJ
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Die Förderung kann für Lehrlinge in Anspruch genommen werden, deren Eintrittsdatum in ein Lehrverhältnis nach dem 27.06.2008 liegt
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Zuschuss, im Nachhinein, in der Höhe von
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drei Lehrlingsentschädigungen für das 1. Lehrjahr
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zwei Lehrlingsentschädigungen für das 2. Lehrjahr
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eine Lehrlingsentschädigung für das 3. oder 4. Lehrjahr
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drei Lehrlingsentschädigungen für alle Lehrjahre bei integrativer Berufsausbildung - Teilqualifizierung.
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Zur Berechnung des Zuschusses wird die kollektivvertragliche Lehrlingsentschädigung ohne Sonderzahlungen im letzten vollen Monat des betreffenden Lehrjahres herangezogen.
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Programmlaufzeit: kein Ende definiert
Stichworte:
Förderung, Lehrling, Finanzierung,

