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Förderung BMWA / WKO: Förderung der Lehrausbildung - Basisförderung


  • 3600 BMWA / Wirtschaftskammer

Förderung der Lehrausbildung / Basisförderung

  • Unterstützung von Lehrverhältnissen, die

      • über das ganze Lehrjahr aufrecht waren oder

      • regulär geendet haben, das heißt

        • durch Zeitablauf oder

        • Lehrabschlussprüfung bis max. 10 Wochen vor dem vereinbarten Lehrzeitende.

  • Lehrzeitanrechnungen oder Lehrzeitverkürzungen werden berücksichtigt, Die Förderung wird in diesem Fall für die im antragstellenden Unternehmen verbrachte Lehrzeit berechnet, nach der Formel:

      • (12 - Anrechnung für das LJ in Monaten) /
        12 * Förderhöhe im betreffenden LJ oder

      • (365 - Anrechnung für das LJ in Tagen) /
        365 * Förderhöhe im betreffenden LJ

  • Die Förderung kann für Lehrlinge in Anspruch genommen werden, deren Eintrittsdatum in ein Lehrverhältnis nach dem 27.06.2008 liegt

  • Zuschuss, im Nachhinein, in der Höhe von

      • drei Lehrlingsentschädigungen für das 1. Lehrjahr

      • zwei Lehrlingsentschädigungen für das 2. Lehrjahr

      • eine Lehrlingsentschädigung für das 3. oder 4. Lehrjahr

      • drei Lehrlingsentschädigungen für alle Lehrjahre bei integrativer Berufsausbildung - Teilqualifizierung.

  • Zur Berechnung des Zuschusses wird die kollektivvertragliche Lehrlingsentschädigung ohne Sonderzahlungen im letzten vollen Monat des betreffenden Lehrjahres herangezogen.

  • Programmlaufzeit: kein Ende definiert



Stichworte:

Förderung, Lehrling, Finanzierung,





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