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Förderung BMWA / WKO: Förderung der Lehrausbildung - Weiterbildung der Ausbilder


  • 3680 BMWA / Wirtschaftskammer

Förderung der Lehrausbildung / Weiterbildung der Ausbilder

  • Unterstützung von Unternehmen bei Weiterbildungsmaßnahmen für Ausbilder mit einer Mindestdauer von 8 Stunden.

  • Die Förderung der Weiterbildungsmaßnahmen für Ausbilder ist an eine inhaltliche Prüfung durch die Lehrlingsstelle der WK gebunden.

  • Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen mit Bezug zur Ausbilderqualifikation, wie:

      • Persönlichkeitsbildung

      • Ausbildungsrecht

      • Pädagogik/Psychologie,

      • Suchtprävention

      • Diversity, Umgang mit Migranten

  • Nicht gefördert werden beruflich-fachliche Weiterbildungen.

  • Zuschuss pro Ausbildner:

      • 75 % der Kurskosten, max. €1.000,-- pro Ausbilder und Kalenderjahr zu:

        • Kursgebühr

        • Lehrmittel

        • Prüfungsgebühren

        • Aufwand für Fahrten und Unterkunft, max. €30,- pro Tag.

      • Voraussetzungen:

        • die gesamten Ausbildungskosten werden vom Unternehmen getragen.

        • Vorlage einer Teilnahmebestätigung

        • Vorlage einer Zahlungsbestätigung

  • Programmlaufzeit: kein Ende definiert



Stichworte:

Förderung, Lehrling, Ausbildung,





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