Förderungen BMWA / WKO: Förderung der Lehrausbildung - Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten
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3720 BMWA / Wirtschaftskammer
Förderung der Lehrausbildung /
Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten
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Unterstützung von Unternehmen bei folgenden Kosten:
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a) bei Wiederholung einer Klasse zum Abschluss der BS
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b) für Vorbereitungskurse auf Nachprüfungen in der BS oder - bei Lehrlingen, die keinen positiven Berufsschulabschluss haben - auf die theoretische Lehrabschlussprüfung
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c) Nachhilfekurse auf Pflichtschulniveau in den Bereichen Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache oder Muttersprache bei Lehrlingen mit Migrationshintergrund
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Zuschuss für:
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a): 100% der Bruttolehrlingsentschädigung/des Lohns während der Zeit des zusätzlichen Berufsschulunterrichts und anfallende Aufwendungen der Betriebe für korrespondierende Internatskosten.
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b) und c): 100 % der Kurskosten, max. €1.000,00 pro Lehrling über die gesamte Ausbildung bei einem Lehrbetrieb:
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Kursgebühr
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Lehrmittel
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Prüfungsgebühren
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Aufwand für Fahrten und Unterkunft, max. €12,60 pro Tag, max. €264,- pro Monat.
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Programmlaufzeit: kein Ende definiert
Stichworte:
Förderung, Lehrling, Ausbildung, Finanzierung,

