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Förderungen BMWA / WKO: Förderung der Lehrausbildung - Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten


  • 3720 BMWA / Wirtschaftskammer

Förderung der Lehrausbildung /
Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten

  • Unterstützung von Unternehmen bei folgenden Kosten:

      • a) bei Wiederholung einer Klasse zum Abschluss der BS

      • b) für Vorbereitungskurse auf Nachprüfungen in der BS oder - bei Lehrlingen, die keinen positiven Berufsschulabschluss haben - auf die theoretische Lehrabschlussprüfung

      • c) Nachhilfekurse auf Pflichtschulniveau in den Bereichen Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache oder Muttersprache bei Lehrlingen mit Migrationshintergrund

  • Zuschuss für:

      • a): 100% der Bruttolehrlingsentschädigung/des Lohns während der Zeit des zusätzlichen Berufsschulunterrichts und anfallende Aufwendungen der Betriebe für korrespondierende Internatskosten.

      • b) und c): 100 % der Kurskosten, max. €1.000,00 pro Lehrling über die gesamte Ausbildung bei einem Lehrbetrieb:

        • Kursgebühr

        • Lehrmittel

        • Prüfungsgebühren

        • Aufwand für Fahrten und Unterkunft, max. €12,60 pro Tag, max. €264,- pro Monat.

  • Programmlaufzeit: kein Ende definiert



Stichworte:

Förderung, Lehrling, Ausbildung, Finanzierung,





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