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Förderungen Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds: Investitionen Dynamische Unternehmen in Gewerbe Industrie


9380 Investitionen von Dynamischen Unternehmen in Gewerbe und Industrie«

1 Wer wird gefördert?

1.1 Förderungswerber

1.1.1 Natürliche oder nicht natürliche Personen aus den Bereichen Gewerbe,

Industrie oder produktionsnahe Dienstleistungen (Unternehmen,

die technisches Know-how und neue Technologien zur wesentlichen

Produkt- und Verfahrensverbesserung [Stand der Technik] ins Unternehmen

transferieren), die ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)1 im

Sinne der Kriterien des EU-Beihilfenrechts betreiben oder gründen.

Große Unternehmen sind nur im Rahmen einer »De-minimis«-Beihilfe

förderbar.

1.1.2 Mindestvoraussetzungen:

a) stabile betriebswirtschaftliche Ausgangssituation und positive

Erfolgsaussichten; der Nachweis kann anhand der Kriterien des Unternehmensreorganisationsgesetzes

erfolgen (Eigenmittelquote von

mehr als 8% und fiktive Schuldentilgungsdauer unter 15 Jahren)

b) Gewerbeberechtigung

c) Betriebsstätte in Kärnten

1.2 Nicht Förderungswerber

a) Unternehmen in Schwierigkeiten

b) Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer

früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit

und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen

Markt nicht Folge geleistet haben

c) Unternehmen aus dem Bereich Handel

d) Unternehmen aus den Bereichen Bank, Versicherung, Finanzdienstleistung,

Unternehmensberatung, Immobilien- und Vermögenstreuhänder

e) Unternehmen aus den Bereichen Straßengüter- und Luftverkehr.

f) Unternehmen aus dem Bereich Tourismus und Freizeitwirtschaft

1 Definition KMU siehe Website des KWF unter www.kwf.at/kmu

Seite 3 | 9 KWF-Programm »Investitionen von dynamischen Unternehmen in Gewerbe u. Industrie« 4.0-08 21.04.2009

2 Was wird gefördert?

2.1 Förderbare Projekte

a) Betriebsansiedlungs- oder Neugründungsprojekte

b) Projekte zur Durchführung von Produkt- oder Verfahrensinnovationen

c) wesentliche Kapazitätsausweitungen mit einer grundlegenden Verbesserung

der betrieblichen Produktionsstruktur

d) Projekte zur Unternehmensentwicklung in Richtung Realisierung

eines Leitprojekts

e) Projekte im Rahmen von Ziel 2- und Ziel 3- sowie anderen EU-Programmen

2.2 Mindestvoraussetzungen

a) Mindestens 25% der förderbaren Projektkosten sind aus eigenen Mitteln

oder über Fremdfinanzierung, die keine öffentliche Förderung

enthält, zu finanzieren.

b) Auf zumutbare Eigenleistung bzw. Selbsthilfe des Förderungswerbers

(Finanzierung aus dem Cash- Flow bzw. vorhandenen Aktiven) ist Bedacht

zu nehmen.

c) Der Projektdurchführungszeitraum soll 2 Jahre nicht überschreiten.

d) Das förderbare Projekt muss mindestens die Höhe der durchschnittlichen

Normal- AfA der letzten 2 Geschäftsjahre (einschließlich

Leasing- und Mietaufwendungen für Gebäude und Produktionsmittel)

erreichen, jedoch mindestens EUR 50.000,-, bei Kleinstunternehmen

und bei Unternehmen im Bereich der »produktionsnahen Dienstleistungen

« gemäß Punkt 1.1.1 mindestens EUR 25.000,-, betragen.

Seite 4 | 9 KWF-Programm »Investitionen von dynamischen Unternehmen in Gewerbe u. Industrie« 4.0-08 21.04.2009

3 Welche Kosten werden anerkannt?

3.1 Förderbare Kosten

a) Erstinvestitionen in das Sachanlagevermögen, die aktiviert werden

und mindestens 3 Jahre in der Betriebsstätte des Förderungswerbers

verbleiben.

b) Immaterielle Investitionen in Form von Technologietransfer (z.B. Erwerb

von Patentrechten, Lizenzen, Know-how, Überlassung nicht patentierter

technischer Kenntnisse), die von Dritten zu Marktbedingungen

erworben wurden, aktiviert werden und mindestens 3 Jahre in der

Betriebsstätte des Förderungswerbers verbleiben, bis zu 25% der förderbaren

Kosten.

c) Für produktionsnahe Dienstleistungsunternehmen gemäß Punkt 1.1.1

gilt die anteilige Grenze von Punkt 3.1 lit b) nicht.

d) Investitionen ab einem Finanzierungsvolumen über EUR 50.000,-

können über Leasing, Mietkauf, Kreditkauf oder vergleichbare Produkte

finanziert werden.

Förderbare Kosten werden in den Stufen 1 und 2 gemäß Punkt 4.2.1 bis

maximal EUR 3 Mio. und in Stufe 3 bis maximal EUR 5 Mio. anerkannt.

3.2 Nicht förderbare Kosten

a) Kosten, die vor Antragstellung beim KWF angefallen sind; als Projektbeginn

gilt das Datum der jeweiligen Lieferung bzw. Leistung, der Beginn

der Bauarbeiten, sowie die Leistung von (An-)zahlungen.

b) Ersatzinvestitionen

c) Ankauf von Grundstücken

d) Erwerb von gebrauchten Wirtschaftsgütern

e) Anschaffung von Verkehrs- und Transportmittel

Seite 5 | 9 KWF-Programm »Investitionen von dynamischen Unternehmen in Gewerbe u. Industrie« 4.0-08 21.04.2009

4 Wie hoch ist die Förderung?

4.1 Art der Förderung

Die Förderung erfolgt durch Gewährung von nicht rückzahlbaren

Zuschüssen.

4.2 Ausmaß der Förderung

4.2.1 Die Förderung beträgt 10% bis maximal 20% (inklusive Bundesbzw.

EU-Förderungen) der förderbaren Kosten.

Die Förderhöhe unterliegt einer Bewertung durch folgende Kriterien:

• Innovations- und Technologieorientierung

(des Projekts bzw. des Unternehmens und eine dazugehörige F&EÜberleitung)

• Unternehmens- und Beschäftigungswachstum

(maßgebliche qualitative Beschäftigungs- und Wachstumseffekte

und dynamische Entwicklung des Unternehmens)

• unternehmerische Kompetenz und Wettbewerbsfähigkeit

(wirtschaftliche Gesundheit und Umsetzungsfähigkeit des Unternehmens)

• förderbare Projektkosten größer als doppelte Normal- AfA der letzten

2 Geschäftsjahre (inkl. Leasing- und Mietaufwendungen)

a) Stufe 1: 10% bei Erfüllung eines Kriteriums (z.B. reine Kapazitätsausweitung,

Veränderung der betrieblichen Produktionsabläufe)

b) Stufe 2: 15% bei Erfüllung zweier Kriterien (z.B. Projekte zur Durchführung

von Produkt- und Verfahrensinnovationen)

c) Stufe 3: bis zu 20% bei Erfüllung aller Kriterien (z.B. Unternehmensgründung,

Projekte zur Durchführung von Produkt- und Verfahrensinnovationen

mit einem maßgeblichen Wachstumseffekt, Projekte mit

Investitionskosten im Rahmen einer Unternehmensentwicklung zur

Realisierung eines Leitprojekts)

Die maximal zulässigen Beihilfenintensitäten laut EU-Beihilfenrecht sind

jedenfalls einzuhalten.2

4.2.2 Im Rahmen von leasingfinanzierten Projekten (bzw. bei alternativen

Finanzierungsinstrumenten z.B. Kreditkauf, Mietkauf) behält sich der

KWF das Recht vor, die KWF-Förderung zu kürzen.

2 Siehe


Stichworte:

Förderung, Investition, Technologie, Innovation, Entwicklung, Finanzierung,





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