Förderung Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds: Innovationsassistent
9340 "Innovationsassistent"
1 Wer wird gefördert?
1.1 Förderungswerber
1.1.1 Natürliche oder nicht natürliche Personen, die ein Unternehmen in
den Bereichen Industrie, produzierendes Gewerbe, produktionsnahe
Dienstleistung mit Sitz oder Betriebsstätte in Kärnten führen, betreiben
oder in diesem Bereich gründen. Der durch den Einsatz des Innovationsassistenten
bewirkte Anstieg der F&E-Dynamik im Unternehmen stellt
eine wesentliche Förderungsvoraussetzung dar (→ 2 Was wird gefördert?).
Die Stimulierung von Innovationen in Unternehmen und die
Stärkung der eigenständigen Innovationsfähigkeit tragen zur Etablierung
einer nachhaltigen Innovationskultur bei. Die Ausschreibung wendet sich
in erster Linie an kleine und mittlere Unternehmen (KMU2).
1.1.2 Mindestvoraussetzungen
Stabile betriebswirtschaftliche Ausgangssituation und positive Erfolgsaussichten;
der Nachweis kann anhand der Kriterien des Unternehmensreorganisationsgesetzes
erfolgen (Eigenmittelquote von mehr als 8%
und fiktive Schuldentilgungsdauer unter 15 Jahren).
1.2 Nicht Förderungswerber
a) Unternehmen in Schwierigkeiten.
b) Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer
früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit
und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen
Markt nicht Folge geleistet haben.
c) Unternehmen aus dem Bereich Handel.
d) Unternehmen aus den Bereichen Bank, Versicherung, Finanzdienstleistung,
Immobilien- und Vermögenstreuhänder.
e) Unternehmensberatungen (mit Ausnahme von KWF-initiierten
Projekten).
2 Was wird gefördert?
2.1 Förderbare Projekte
Gefördert werden Unternehmen, die mit Unterstützung eines Innovationsassistenten
Forschungs-, Entwicklungs- bzw. Innovationsprojekte
planen und umsetzen. Der durch den Einsatz des Innovationsassistenten
bewirkte Anstieg der F&E-Dynamik im Unternehmen stellt eine wesentliche
Förderungsvoraussetzung dar. Die Stimulierung von Innovationen in
Unternehmen und die Stärkung der eigenständigen Innovationsfähigkeit
tragen zur Etablierung einer nachhaltigen Innovationskultur bei. Die
geförderten Maßnahmen beziehen sich auf den Innovationsassistenten
(Gehaltskostenzuschuss, Bildungsscheck, Coaching-Programm) bzw. auf
das Unternehmen (externe Beratungsleistungen).
2 Definition KMU siehe Website des KWF unter www.kwf.at/kmu
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2.2 Mindestvoraussetzungen
a) Zeitgerechtes Einlangen des Förderungsansuchens und der erforderlichen
Unterlagen
Innerhalb der Einreichfrist dieser Ausschreibung (Posteingangsstempel
| E-Mail-Eingang beim KWF ist ausschlaggebend).
b) Neues technologisches Projekt bzw. Innovationsprojekt, das in
Kärnten realisiert wird
Das Unternehmen stellt ein konkretes Projekt dar, die Realisierung
des Projekts muss für das Unternehmen möglich sein. Die Projektlaufzeit
muss mindestens ein Jahr betragen. Für die Projektbeschreibung
empfehlen wir das Antragsformular der FFG (Österreichische
Forschungsförderungsgesellschaft mbH - www.ffg.at) aus dem Bereich
Basisprogramme zu verwenden.
c) Ein Mitarbeiter mit akademischer - bevorzugt technischer - Ausbildung
(Universität oder Fachhochschule) und maximal zwei Jahren
Berufserfahrung
wird für die Umsetzung des Projekts beschäftigt. Er wendet einen
Großteil der Arbeitszeit für das Projekt auf. Der Dienstvertrag ist unbefristet.
d) Verpflichtende Teilnahme des Innovationsassistenten an den
Coaching-Workshops
Eine zumindest 80%-ige Anwesenheit ist erforderlich (→ 4.2 Ausmaß
der Förderung).
e) Voraussetzung zur Förderung eines zweiten Innovationsassistenten
im Unternehmen
Zwei Innovationsassistenten werden nur im begründeten Ausnahmefall
gefördert: sofern ein entsprechendes Projekt dargestellt wird und
die Beurteilungskriterien ausreichend erfüllt werden (→ 2.3 Beurteilungskriterien).
2.3 Beurteilungskriterien
Die Beurteilung und Reihung der Einreichungen erfolgt durch eine vom
KWF nominierte Expertenjury gemäß den nachfolgend angeführten
Kriterien.
a) In erster Linie KMU
Durch verbesserte Rahmenbedingungen soll eine "Aufbruchstimmung
" für F&E vermittelt werden. Dabei sollen nicht nur neue Forschungsaktivitäten
angeregt, sondern auch bestehende auf eine bessere
und kontinuierliche Basis gestellt werden.
b) Bedeutende Erhöhung der F&E-Dynamik durch die Anstellung eines
Innovationsassistenten
Kriterien sind hier das Verhältnis von F&E Mitarbeitern zu produzierenden
Mitarbeitern; die Anzahl von Personen mit technischer Hochschulausbildung
im Unternehmen; die Anzahl der durchgeführten
Forschungsprojekte in den letzten Jahren. Von Bedeutung ist eine Erhöhung
des Stellenwerts von Forschung und Entwicklung im Unternehmen.
c) Innovationsgrad des Projekts
Bei der Evaluierung gelangen die "Qualitätskriterien" der FFG zur Anwendung.
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3 Welche Kosten werden anerkannt?
3.1 Förderbare Kosten
a) Personalkosten
b) Kosten für die Teilnahme an Aus-, Weiter- und Qualifizierungsmaßnahmen
c) Beratungsleistungen (optionales Angebot durch den KWF)
3.2 Nicht förderbare Kosten
a) Kosten, die außerhalb des Förderungszeitraumes angefallen sind. Der
Förderungszeitraum beginnt mit dem 01.01.2009 und endet mit dem
31.12.2010.
b) Kosten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem geförderten
Projekt stehen
4 Wie hoch ist die Förderung?
4.1 Art der Förderung
Die Förderung erfolgt durch Gewährung von nicht rückzahlbaren
Zuschüssen.
4.2 Ausmaß der Förderung
Übersicht der maximalen Förderungshöhe (in EUR)
1. Innovationsassistent 2. Innovationsassistent
1. Jahr 2. Jahr 1. Jahr 2. Jahr
Gehaltskosten-
Zuschuss
18.000,- 13.000,- 10.000,- 6.000,-
Bildungsscheck 2.000,- 2.000,- 2.000,- 2.000,-
Coaching-Programm
im Wert von
4.000,- 4.000,- 4.000,- 4.000,-
Beratungsleistungen 1.000,- 1.000,- 1.000,- 1.000,-
Eine auf Bildungsscheck, Coaching-Programm und Beratungsleistungen
eingeschränkte Förderung gibt es, wenn die Förderungsvoraussetzungen
(→ 2.2 Mindestvoraussetzungen bzw. → 2.3 Beurteilungskriterien) nur
eingeschränkt erfüllt werden.
4.2.1 Gehaltskostenzuschuss
Die in der Übersicht angegebenen Beträge sind Maximalbeträge. Es
werden maximal 50% der Bruttogehaltskosten inkl. Nebenkosten auf
Basis des L16-Formulars und des Gehaltskontos gefördert.
4.2.2 Coaching-Programm
bestehend aus gemeinsamen Workshops mit Innovationsassistenten
anderer Unternehmen. Erfahrungs- und Informationsaustausch und die
gemeinsame Entwicklung von Problemlösungen stehen dabei im VorderSeite
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grund. Das Coaching-Programm besteht aus zwölf Modulen zu jeweils 2
Tagen, mit verschiedensten Themen wie Innovations-, Konflikt-, Projektmanagement
etc. Die Workshops finden zur Förderung der Gruppenbildung
extern (Bildungshaus Stift St. Georgen-Längsee) statt und beinhalten
Verpflegung und Übernachtung. Als Abendveranstaltungen sind
Kaminabende mit jeweils einem Unternehmensvertreter geplant. Inhaltliche
Gestaltung und Umsetzung des Coaching-Programms erfolgen
durch eine Kooperation der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt gemeinsam
mit einem renommierten Unternehmen im Bereich der Unternehmensentwicklungs-
und Organisationsberatung.
4.2.3 Bildungsscheck
kann individuell und nach Bedarf in Anspruch genommen werden.
Teilnahmebestätigungen, Rechnungen und Zahlungsbelege der besuchten
Seminare sind vorzulegen.
4.2.4 Beratungsleistungen
Die in der Übersicht angegebenen Beträge sind Maximalbeträge. Es
werden maximal 50% der Beratungskosten gefördert. Die Beratung kann
über den KWF in Anspruch genommen werden und soll dazu dienen, auf
Unternehmensebene eine optimale Implementierung eines Innovationsprozesses
zu unterstützen.
Die maximal zulässigen Beihilfenintensitäten laut EU-Beihilfenrecht sind
jedenfalls einzuhalten3.
Stichworte:
Förderung, Kärnten, Forschung, Innovation, Ausbildung, Entwicklung, Bildung,

