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Förderung Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds: Innovationsassistent


9340 "Innovationsassistent"

1 Wer wird gefördert?

1.1 Förderungswerber

1.1.1 Natürliche oder nicht natürliche Personen, die ein Unternehmen in

den Bereichen Industrie, produzierendes Gewerbe, produktionsnahe

Dienstleistung mit Sitz oder Betriebsstätte in Kärnten führen, betreiben

oder in diesem Bereich gründen. Der durch den Einsatz des Innovationsassistenten

bewirkte Anstieg der F&E-Dynamik im Unternehmen stellt

eine wesentliche Förderungsvoraussetzung dar (→ 2 Was wird gefördert?).

Die Stimulierung von Innovationen in Unternehmen und die

Stärkung der eigenständigen Innovationsfähigkeit tragen zur Etablierung

einer nachhaltigen Innovationskultur bei. Die Ausschreibung wendet sich

in erster Linie an kleine und mittlere Unternehmen (KMU2).

1.1.2 Mindestvoraussetzungen

Stabile betriebswirtschaftliche Ausgangssituation und positive Erfolgsaussichten;

der Nachweis kann anhand der Kriterien des Unternehmensreorganisationsgesetzes

erfolgen (Eigenmittelquote von mehr als 8%

und fiktive Schuldentilgungsdauer unter 15 Jahren).

1.2 Nicht Förderungswerber

a) Unternehmen in Schwierigkeiten.

b) Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer

früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit

und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen

Markt nicht Folge geleistet haben.

c) Unternehmen aus dem Bereich Handel.

d) Unternehmen aus den Bereichen Bank, Versicherung, Finanzdienstleistung,

Immobilien- und Vermögenstreuhänder.

e) Unternehmensberatungen (mit Ausnahme von KWF-initiierten

Projekten).

2 Was wird gefördert?

2.1 Förderbare Projekte

Gefördert werden Unternehmen, die mit Unterstützung eines Innovationsassistenten

Forschungs-, Entwicklungs- bzw. Innovationsprojekte

planen und umsetzen. Der durch den Einsatz des Innovationsassistenten

bewirkte Anstieg der F&E-Dynamik im Unternehmen stellt eine wesentliche

Förderungsvoraussetzung dar. Die Stimulierung von Innovationen in

Unternehmen und die Stärkung der eigenständigen Innovationsfähigkeit

tragen zur Etablierung einer nachhaltigen Innovationskultur bei. Die

geförderten Maßnahmen beziehen sich auf den Innovationsassistenten

(Gehaltskostenzuschuss, Bildungsscheck, Coaching-Programm) bzw. auf

das Unternehmen (externe Beratungsleistungen).

2 Definition KMU siehe Website des KWF unter www.kwf.at/kmu

Seite 4 | 9 KWF-Ausschreibung "Innovationsassistent" 25.07.2008

2.2 Mindestvoraussetzungen

a) Zeitgerechtes Einlangen des Förderungsansuchens und der erforderlichen

Unterlagen

Innerhalb der Einreichfrist dieser Ausschreibung (Posteingangsstempel

| E-Mail-Eingang beim KWF ist ausschlaggebend).

b) Neues technologisches Projekt bzw. Innovationsprojekt, das in

Kärnten realisiert wird

Das Unternehmen stellt ein konkretes Projekt dar, die Realisierung

des Projekts muss für das Unternehmen möglich sein. Die Projektlaufzeit

muss mindestens ein Jahr betragen. Für die Projektbeschreibung

empfehlen wir das Antragsformular der FFG (Österreichische

Forschungsförderungsgesellschaft mbH - www.ffg.at) aus dem Bereich

Basisprogramme zu verwenden.

c) Ein Mitarbeiter mit akademischer - bevorzugt technischer - Ausbildung

(Universität oder Fachhochschule) und maximal zwei Jahren

Berufserfahrung

wird für die Umsetzung des Projekts beschäftigt. Er wendet einen

Großteil der Arbeitszeit für das Projekt auf. Der Dienstvertrag ist unbefristet.

d) Verpflichtende Teilnahme des Innovationsassistenten an den

Coaching-Workshops

Eine zumindest 80%-ige Anwesenheit ist erforderlich (→ 4.2 Ausmaß

der Förderung).

e) Voraussetzung zur Förderung eines zweiten Innovationsassistenten

im Unternehmen

Zwei Innovationsassistenten werden nur im begründeten Ausnahmefall

gefördert: sofern ein entsprechendes Projekt dargestellt wird und

die Beurteilungskriterien ausreichend erfüllt werden (→ 2.3 Beurteilungskriterien).

2.3 Beurteilungskriterien

Die Beurteilung und Reihung der Einreichungen erfolgt durch eine vom

KWF nominierte Expertenjury gemäß den nachfolgend angeführten

Kriterien.

a) In erster Linie KMU

Durch verbesserte Rahmenbedingungen soll eine "Aufbruchstimmung

" für F&E vermittelt werden. Dabei sollen nicht nur neue Forschungsaktivitäten

angeregt, sondern auch bestehende auf eine bessere

und kontinuierliche Basis gestellt werden.

b) Bedeutende Erhöhung der F&E-Dynamik durch die Anstellung eines

Innovationsassistenten

Kriterien sind hier das Verhältnis von F&E Mitarbeitern zu produzierenden

Mitarbeitern; die Anzahl von Personen mit technischer Hochschulausbildung

im Unternehmen; die Anzahl der durchgeführten

Forschungsprojekte in den letzten Jahren. Von Bedeutung ist eine Erhöhung

des Stellenwerts von Forschung und Entwicklung im Unternehmen.

c) Innovationsgrad des Projekts

Bei der Evaluierung gelangen die "Qualitätskriterien" der FFG zur Anwendung.

Seite 5 | 9 KWF-Ausschreibung "Innovationsassistent" 25.07.2008

3 Welche Kosten werden anerkannt?

3.1 Förderbare Kosten

a) Personalkosten

b) Kosten für die Teilnahme an Aus-, Weiter- und Qualifizierungsmaßnahmen

c) Beratungsleistungen (optionales Angebot durch den KWF)

3.2 Nicht förderbare Kosten

a) Kosten, die außerhalb des Förderungszeitraumes angefallen sind. Der

Förderungszeitraum beginnt mit dem 01.01.2009 und endet mit dem

31.12.2010.

b) Kosten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem geförderten

Projekt stehen

4 Wie hoch ist die Förderung?

4.1 Art der Förderung

Die Förderung erfolgt durch Gewährung von nicht rückzahlbaren

Zuschüssen.

4.2 Ausmaß der Förderung

Übersicht der maximalen Förderungshöhe (in EUR)

1. Innovationsassistent 2. Innovationsassistent

1. Jahr 2. Jahr 1. Jahr 2. Jahr

Gehaltskosten-

Zuschuss

18.000,- 13.000,- 10.000,- 6.000,-

Bildungsscheck 2.000,- 2.000,- 2.000,- 2.000,-

Coaching-Programm

im Wert von

4.000,- 4.000,- 4.000,- 4.000,-

Beratungsleistungen 1.000,- 1.000,- 1.000,- 1.000,-

Eine auf Bildungsscheck, Coaching-Programm und Beratungsleistungen

eingeschränkte Förderung gibt es, wenn die Förderungsvoraussetzungen

(→ 2.2 Mindestvoraussetzungen bzw. → 2.3 Beurteilungskriterien) nur

eingeschränkt erfüllt werden.

4.2.1 Gehaltskostenzuschuss

Die in der Übersicht angegebenen Beträge sind Maximalbeträge. Es

werden maximal 50% der Bruttogehaltskosten inkl. Nebenkosten auf

Basis des L16-Formulars und des Gehaltskontos gefördert.

4.2.2 Coaching-Programm

bestehend aus gemeinsamen Workshops mit Innovationsassistenten

anderer Unternehmen. Erfahrungs- und Informationsaustausch und die

gemeinsame Entwicklung von Problemlösungen stehen dabei im VorderSeite

6 | 9 KWF-Ausschreibung "Innovationsassistent" 25.07.2008

grund. Das Coaching-Programm besteht aus zwölf Modulen zu jeweils 2

Tagen, mit verschiedensten Themen wie Innovations-, Konflikt-, Projektmanagement

etc. Die Workshops finden zur Förderung der Gruppenbildung

extern (Bildungshaus Stift St. Georgen-Längsee) statt und beinhalten

Verpflegung und Übernachtung. Als Abendveranstaltungen sind

Kaminabende mit jeweils einem Unternehmensvertreter geplant. Inhaltliche

Gestaltung und Umsetzung des Coaching-Programms erfolgen

durch eine Kooperation der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt gemeinsam

mit einem renommierten Unternehmen im Bereich der Unternehmensentwicklungs-

und Organisationsberatung.

4.2.3 Bildungsscheck

kann individuell und nach Bedarf in Anspruch genommen werden.

Teilnahmebestätigungen, Rechnungen und Zahlungsbelege der besuchten

Seminare sind vorzulegen.

4.2.4 Beratungsleistungen

Die in der Übersicht angegebenen Beträge sind Maximalbeträge. Es

werden maximal 50% der Beratungskosten gefördert. Die Beratung kann

über den KWF in Anspruch genommen werden und soll dazu dienen, auf

Unternehmensebene eine optimale Implementierung eines Innovationsprozesses

zu unterstützen.

Die maximal zulässigen Beihilfenintensitäten laut EU-Beihilfenrecht sind

jedenfalls einzuhalten3.



Stichworte:

Förderung, Kärnten, Forschung, Innovation, Ausbildung, Entwicklung, Bildung,





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