Förderung Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds: Exportförderung für KMU
9300 Exportförderung für KMU
01 Wer wird gefördert?
Förderungswerber
Zielgruppe sind natürliche oder nicht natürliche Personen aus den Bereichen Gewerbe, Industrie oder produktionsnahe Dienstleistungen (Unternehmen, die technisches Know-how und neue Technologien ins Unternehmen transferieren), die ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) im Sinne der Kriterien des EU-Beihilfenrechts betreiben oder gründen.
Nicht Förderungswerber
Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten
Unternehmen aus dem Bereich Handel
Unternehmen aus den Bereichen Bank, Versicherung, Finanzdienstleistung, Unternehmensberatung, Immobilien- und Vermögenstreuhänder
Unternehmen aus den Bereichen Transport und Verkehr
Unternehmen aus den Bereichen Tourismus und Freizeitwirtschaft
02 Was wird gefördert? Förderbare Kosten
a) Die Internationalisierungsberatung durch gewerbliche Internationalisierungsberater (freie Beraterwahl) umfasst:
Marktstudien
Länderexperten
Machbarkeitsstudien
Erarbeitung einer Internationalisierungsstrategie (Erstellung eines Internationalisierungskonzepts)
Marketingkonzepte
Rechts- und Steuerberatung im Zielmarkt
Beratung in Fragen der Transport-, Finanzierungs- und Zahlungsformalitäten
Pro Antragsteller können Beratungen im Ausmaß von max. 4 Beratungstagen in Anspruch genommen und (teil)gefördert werden
b) Exportorientierte Publikationen
Werbe und PR-Aufwendungen für internationale Zielmärkte beinhalten:
Fremd- und mehrsprachige Websites
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Die Website muss neben einer Unternehmensbeschreibung zum überwiegenden Teil der Präsentation für den ausländischen Markt vorgesehenen Produkte bzw. Dienstleistungen gewidmet sein.
fremdsprachige Firmenprospekte
mehrsprachige Warenkataloge
zu Internationalen Werbezwecken konzipierte Audio- oder Videoproduktionen
Werbe und PR-Aufwendungen (Drucksorten) müssen:
Den Namen des Antragstellers enthalten
Ausschließlich zur Absatzwerbung für Waren und Dienstleistungen außerhalb Österreichs konzipiert sein
Hinsichtlich Form und Inhalt eine dem internationalen Standard entsprechende Qualität aufweisen
Kosten für Übersetzungsleistungen werden nur bei der Inanspruchnahme eines gewerblichen Übersetzungsbüros, eines akademischen Übersetzers, eines beeideten Dolmetschers oder einer Person vergleichbarer Qualifikation anerkannt.
c) Teilnahme an Internationalen Messen und Ausstellungen im Ausland
Die Förderung wird zuerkannt für folgende Kosten, welche üblicherweise für die Teilnahme an internationalen Messen und Ausstellungen (erstmalige Teilnahme an einer bestimmten Messe bzw. Ausstellung) vom Messeveranstalter in Rechnung gestellt werden, wenn
Der Mietervertrag für die Ausstellungsfläche und die Platzmietenrechnung auf den Antragsteller lautet und von diesem bezahlt wurde,
der Messestand während der gesamten Veranstaltung durch fachkundige Betreuer (MitarbeiterInnen des Unternehmens) betreut wurde
Nicht förderbare Kosten
Eigenleistungen (wie z.B. Personalkosten für Messepräsentation, hauseigene Herstellung von Publikationen oder Homepages etc.)
Kosten für die Betreuung von Messeständen (Messebetreuer, etc.)
Transport- und Reisekosten
Diäten
Maßnahmen, die bereits durch andere Förderungen unterstützt werden ("go international"- Förderungen seitens BMWA-WKO)
Leistungen der Wirtschaftskammer (Veranstaltungen, Berater, Schulungen, Aus- und Weiterbildung) sind additiv und werden seitens KWF nicht gefördert.
Kosten die vor Antragsstellung bei der Wirtschaftskammer Kärnten entstanden sind.
03 Wie hoch ist die Förderung? Art der Förderung
a) Internationalisierungsberatung
Übernahme der Kosten für max. 4 Beratungstage pro Antragsteller. Pro Beratungstag werden max. EUR 500,- exkl. USt, Diäten und Fahrtkosten anerkannt. Maximal EUR 2000,-
b) Exportorientierte Publikationen
Die Förderung erfolgt durch Gewährung eines verlorenen Zuschusses
Kleinunternehmen max. 50% der förderbaren Kosten
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Mittlere Unternehmen max. 30% der förderbaren Kosten
Maximal EUR 4000,-
c) Teilnahme an Internationalen Messen und Ausstellungen im Ausland
Die Förderung erfolgt durch Gewährung eines verlorenen Zuschusses
Kleinunternehmen max. 50% der förderbaren Kosten
Mittlere Unternehmen max. 30% der förderbaren Kosten
Maximal EUR 4000,- Pro Unternehmen bzw. verflochtener Unternehmensgruppe beträgt die kumulierte Maximalförderung EUR 5000,- und kann innerhalb jeder Projektlaufzeit einmal in Anspruch genommen werden. >>De-minimis<<-Regelung Die Förderung im Rahmen des Projektes >>Internationalisierungsförderung für KMUs<< erfolgt nach der >>De-minimis<<-Regel. Das bedeutet, der im Rahmen dieser Förderung an Unternehmer gewährte Zuschuss (zusammen mit allfälligen weiteren Förderungen), die der Förderungswerber innerhalb eines Zeitraums von drei Steuerjahren nach der >>De-minimis<<-Regel erhält, darf einen Beihilfewert von EUR 200.000,-- nicht übersteigen. 05 Wie sieht die Antrags- & Förderabwicklung aus? Förderungsantrag Das Ansuchen um Förderung erfolgt mittels dem dafür vorgesehenen Antragsformular (inkl. Der >>De-minimis<<-Erklärung) vor Projektbeginn. Förderungsprüfung Bei positiver Beurteilung der Unterlagen, fristgerechtem Ansuchen und unter der Voraussetzung, dass noch freie Fördermittel zur Verfügung stehen, wird ein Förderungsanbot seitens der WK ausgestellt. Der Förderungswerber hat innerhalb von längstens drei Monaten nach Fertigstellung des Vorhabens (Bezahlung der letzten Rechnung) den Schlussbericht firmenmäßig unterfertigt der WK vorzulegen. Am Schlussbericht ist zu bestätigen, dass
Sämtliche angeführten Rechnungen das geförderte Projekt betreffen und in den Projektabwicklungszeitraum fallen
Sämtliche angeführten Rechnungen bereits bezahlt wurden
Schlussbericht und Formblatt sind vom Steuerberater / gewerblichen Buchhalter / Bank / Wirtschaftsprüfer / Buchprüfer / Prüfer der Wirtschaftskammer firmenmäßig zu unterfertigen und damit ihre Richtigkeit zu bestätigen. Förderungszusage Nach Vorlage des Schlussberichts wird die tatsächliche Förderung berechnet und erhält der Förderungswerber ein Förderungsanbot in zweifacher Ausfertigung oder ein begründetes Ablehnungsschreiben. 4
Das Förderungsanbot muss vom Förderungswerber binnen 6 Wochen (gerechnet ab Absendung durch die WK) angenommen, d.h. ein Exemplar innerhalb der Frist firmenmäßig unterfertigt bei der WK einlangen. Langt das Förderungsanbot nicht rechtzeitig bei der WK ein (Posteingangstempel der WK ist ausschlaggebend), gilt es als zurückgenommen. Pflichten des Förderungswerbers Der Förderungswerber ist durch Annahme des Förderungsanbots verpflichtet, die Projektdurchführung und die widmungsgemäße Verwendung von Förderungsmitteln nachzuweisen, sowie für den Fall von Überprüfungen durch den KWF oder Bundesstellen, sämtliche die Förderung betreffenden Unterlagen samt den dazugehörigen Abrechnungsbelegen für mindestens 10 Jahre entweder im Original oder in beglaubigter Abschrift auf allgemein üblichen Datenträgern sicher und geordnet aufzubewahren. Der Förderwerber muss der WK etwaige Veränderungen bzw. Abänderungen des geplanten Projektvorhabens oder darin enthaltener Projektteile umgehend bekanntgeben, damit die gebundenen Fördermittel einem anderen Antragsteller zur Verfügung gestellt werden können. 06 Allgemeines Allgemeine Geschäftsbedingungen
Soweit in den gegenständlichen Förderungsbedingungen >>Internationalisierungsförderung für KMUs<< nicht eine abweichende Regelung getroffen wird, gelten das Programm >>Unternehmens-und Projektentwicklung<< und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen1 des KWF in der jeweils geltenden Verfassung. Laufzeit Um die Förderung kann vom 01. Oktober 2008 bis 31. Dezember 2009 angesucht werden. Sämtliche Rechnungen, die das geförderte Projekt betreffen, müssen innerhalb des Projektabwicklungszeitraumes datiert und bis spätestens 31. Dezember 2009 bezahlt sein.
Stichworte:
Förderung, Kärnten, Technologie, Qualifikation, International, Tourismus, Finanzierung,

