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Förderungen Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds: Beratung Ausbildung (einzelbetrieblich)


9240 »Unternehmens- und Projektentwicklung«

1 Wer wird gefördert?

1.1 Förderungswerber

1.1.1 Natürliche oder nicht natürliche Personen, die ein Unternehmen in

den Bereichen Industrie, produzierendes Gewerbe, produktionsnahe

Dienstleistung, Tourismus mit Sitz oder Betriebsstätte in Kärnten führen

| betreiben oder in diesem Bereich gründen.

1.1.2 Mindestvoraussetzungen:

Stabile betriebswirtschaftliche Ausgangssituation und positive Erfolgsaussichten;

der Nachweis kann anhand der Kriterien des Unternehmensreorganisationsgesetzes

erfolgen (Eigenmittelquote von mehr als 8%

und fiktive Schuldentilgungsdauer unter 15 Jahren).

1.2 Nicht Förderungswerber

a) Unternehmen in Schwierigkeiten

b) Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer

früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit

und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen

Markt nicht Folge geleistet haben

c) Unternehmen aus dem Bereich Handel

d) Unternehmen aus den Bereichen Bank, Versicherung, Finanzdienstleistung,

Unternehmensberatung (mit Ausnahme von Ausschreibungen

durch den KWF), Immobilien- und Vermögenstreuhänder

Seite 3 | 9 KWF-Programm »Unternehmens- und Projektentwicklung« 4.0-09 21.04.2009

2 Was wird gefördert?

2.1 Förderbare Projekte

Die Vorbereitung und Begleitung folgender unternehmerischer Projekte

ist förderbar:

a) Unternehmensgründungen, Betriebsansiedlungen

b) die Expansion des Unternehmens inklusive strategischer Investitionen

c) die Einführung von neuen Produktionstechnologien bzw. maßgebliche

Verbesserungen von aktuellen Produktionsverfahren (Prozessoptimierung,

Technologiesprung, Technologietransfer)

d) Direktinvestitionen im In- und| oder Ausland, wenn dadurch ein positiver

Effekt für das Unternehmen in Kärnten und wirtschaftliche Vorteile

für Kärnten erreicht bzw. sichergestellt werden

e) Projekte im Rahmen von Ziel 2- und Ziel 3- sowie anderen EU- Rahmenprogrammen

2.2 Mindestvoraussetzungen

a) Der Projektdurchführungszeitraum soll 2 Jahre nicht überschreiten.

b) Das Vorhaben lässt einen wirtschaftlichen Vorteil für Kärnten erwarten.

c) Die Umsetzung des Folgeprojekts (siehe 2.1) hat realistische Chancen

oder das Projekt schafft die Grundlage für die Umsetzung weiterer

Projekte.

d) Das Folgeprojekt (siehe 2.1) kann die Wettbewerbssituation des Unternehmens

verbessern.

e) Das Folgeprojekt (siehe 2.1) stellt eine besondere wirtschaftliche Herausforderung

für das Unternehmen dar.

f) Das Unternehmen setzt ein derartiges Projekt (siehe 2.1) erstmalig um.

g) Durch die Vorbereitung und Begleitung des zu fördernden Projekts

kommt es zu einer ganzheitlichen Unternehmensentwicklung, welche

mehrere Bereiche des Unternehmens betrifft (Leistungserstellung,

Markt| Kunden, Innovation oder Finanzen).

Seite 4 | 9 KWF-Programm »Unternehmens- und Projektentwicklung« 4.0-09 21.04.2009

3 Welche Kosten werden anerkannt?

3.1 Förderbare Kosten

a) Externe Beratungskosten

b) Kosten für Durchführbarkeits- und Umsetzungsstudien

c) Kosten für die Teilnahme an Aus-, Weiter- und Qualifizierungsmaßnahmen

d) Die förderbaren Kosten müssen zumindest EUR 10.000,- betragen

3.2 Nicht förderbare Kosten

a) Kosten, die vor Antragstellung beim KWF angefallen sind; als Projektbeginn

gilt das Datum der jeweiligen Lieferung bzw. Leistung, der Beginn

der Bauarbeiten, sowie die Leistung von (An-)zahlungen.

b) Kosten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem geförderten

Projekt stehen.

c) Kosten für Dienstleistungen, die fortlaufend oder in regelmäßigen

Abständen in Anspruch genommen werden oder die zu den gewöhnlichen

Betriebsausgaben des Unternehmens gehören, wie z.B. Steuerund

Rechtsberatung oder Werbung.

d) Beratungskosten für Projekte, die ausschließlich der finanziellen Vergangenheitsbewältigung

dienen.

e) Kosten, die von anderer Stelle gefördert werden.

Seite 5 | 9 KWF-Programm »Unternehmens- und Projektentwicklung« 4.0-09 21.04.2009

4 Wie hoch ist die Förderung?

4.1 Art der Förderung

Die Förderung erfolgt durch Gewährung von nicht rückzahlbaren

Zuschüssen.

4.2 Ausmaß der Förderung

4.2.1 Externe Beratungskosten und Studien

Die Förderung beträgt bis zu 50% der förderbaren Kosten. Die maximale

Förderungshöhe beträgt jedoch EUR 200.000,- pro Unternehmen.

4.2.2 Qualifizierungsmaßnahmen

a) Allgemeine Ausbildungsmaßnahmen, das sind Qualifikationen, die

auf andere Unternehmen und Arbeitsfelder übertragbar sind.

Die maximale Förderung der förderbaren Kosten beträgt:

Großunternehmen 60%

Mittlere Unternehmen 70%

Kleine Unternehmen 80%

b) Spezifische Ausbildungsmaßnahmen, das sind Qualifikationen, die

nicht oder nur in begrenztem Umfang auf andere Unternehmen übertragbar

sind.

Die maximale Förderung der förderbaren Kosten beträgt:

Großunternehmen 25%

Mittlere Unternehmen 35%

Kleine Unternehmen 45%

Die maximal zulässigen Beihilfenintensitäten laut EU-Beihilfenrecht sind

jedenfalls einzuhalten.1


Stichworte:

Förderung, Investition, Technologie, Innovation, Entwicklung, Finanzierung,





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