Ausbildung (einzelbetrieblich),Beratung ,Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds förderung,KWF,Kärnten Förderungen,Kärnten Förderungen,Förderungen Kärnten,Förderungen,Förderberatung,AEDOS Management"> Ausbildung (einzelbetrieblich),Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds förderung,KWF,Kärnten Förderungen,Kärnten Förderungen,Förderungen Kärnten,Förderungen,Förderberatung,AEDOS Management">
9240 »Unternehmens- und Projektentwicklung«
1 Wer wird gefördert?
1.1 Förderungswerber
1.1.1 Natürliche oder nicht natürliche Personen, die ein Unternehmen in
den Bereichen Industrie, produzierendes Gewerbe, produktionsnahe
Dienstleistung, Tourismus mit Sitz oder Betriebsstätte in Kärnten führen
| betreiben oder in diesem Bereich gründen.
1.1.2 Mindestvoraussetzungen:
Stabile betriebswirtschaftliche Ausgangssituation und positive Erfolgsaussichten;
der Nachweis kann anhand der Kriterien des Unternehmensreorganisationsgesetzes
erfolgen (Eigenmittelquote von mehr als 8%
und fiktive Schuldentilgungsdauer unter 15 Jahren).
1.2 Nicht Förderungswerber
a) Unternehmen in Schwierigkeiten
b) Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer
früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit
und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen
Markt nicht Folge geleistet haben
c) Unternehmen aus dem Bereich Handel
d) Unternehmen aus den Bereichen Bank, Versicherung, Finanzdienstleistung,
Unternehmensberatung (mit Ausnahme von Ausschreibungen
durch den KWF), Immobilien- und Vermögenstreuhänder
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2 Was wird gefördert?
2.1 Förderbare Projekte
Die Vorbereitung und Begleitung folgender unternehmerischer Projekte
ist förderbar:
a) Unternehmensgründungen, Betriebsansiedlungen
b) die Expansion des Unternehmens inklusive strategischer Investitionen
c) die Einführung von neuen Produktionstechnologien bzw. maßgebliche
Verbesserungen von aktuellen Produktionsverfahren (Prozessoptimierung,
Technologiesprung, Technologietransfer)
d) Direktinvestitionen im In- und| oder Ausland, wenn dadurch ein positiver
Effekt für das Unternehmen in Kärnten und wirtschaftliche Vorteile
für Kärnten erreicht bzw. sichergestellt werden
e) Projekte im Rahmen von Ziel 2- und Ziel 3- sowie anderen EU- Rahmenprogrammen
2.2 Mindestvoraussetzungen
a) Der Projektdurchführungszeitraum soll 2 Jahre nicht überschreiten.
b) Das Vorhaben lässt einen wirtschaftlichen Vorteil für Kärnten erwarten.
c) Die Umsetzung des Folgeprojekts (siehe 2.1) hat realistische Chancen
oder das Projekt schafft die Grundlage für die Umsetzung weiterer
Projekte.
d) Das Folgeprojekt (siehe 2.1) kann die Wettbewerbssituation des Unternehmens
verbessern.
e) Das Folgeprojekt (siehe 2.1) stellt eine besondere wirtschaftliche Herausforderung
für das Unternehmen dar.
f) Das Unternehmen setzt ein derartiges Projekt (siehe 2.1) erstmalig um.
g) Durch die Vorbereitung und Begleitung des zu fördernden Projekts
kommt es zu einer ganzheitlichen Unternehmensentwicklung, welche
mehrere Bereiche des Unternehmens betrifft (Leistungserstellung,
Markt| Kunden, Innovation oder Finanzen).
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3 Welche Kosten werden anerkannt?
3.1 Förderbare Kosten
a) Externe Beratungskosten
b) Kosten für Durchführbarkeits- und Umsetzungsstudien
c) Kosten für die Teilnahme an Aus-, Weiter- und Qualifizierungsmaßnahmen
d) Die förderbaren Kosten müssen zumindest EUR 10.000,- betragen
3.2 Nicht förderbare Kosten
a) Kosten, die vor Antragstellung beim KWF angefallen sind; als Projektbeginn
gilt das Datum der jeweiligen Lieferung bzw. Leistung, der Beginn
der Bauarbeiten, sowie die Leistung von (An-)zahlungen.
b) Kosten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem geförderten
Projekt stehen.
c) Kosten für Dienstleistungen, die fortlaufend oder in regelmäßigen
Abständen in Anspruch genommen werden oder die zu den gewöhnlichen
Betriebsausgaben des Unternehmens gehören, wie z.B. Steuerund
Rechtsberatung oder Werbung.
d) Beratungskosten für Projekte, die ausschließlich der finanziellen Vergangenheitsbewältigung
dienen.
e) Kosten, die von anderer Stelle gefördert werden.
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4 Wie hoch ist die Förderung?
4.1 Art der Förderung
Die Förderung erfolgt durch Gewährung von nicht rückzahlbaren
Zuschüssen.
4.2 Ausmaß der Förderung
4.2.1 Externe Beratungskosten und Studien
Die Förderung beträgt bis zu 50% der förderbaren Kosten. Die maximale
Förderungshöhe beträgt jedoch EUR 200.000,- pro Unternehmen.
4.2.2 Qualifizierungsmaßnahmen
a) Allgemeine Ausbildungsmaßnahmen, das sind Qualifikationen, die
auf andere Unternehmen und Arbeitsfelder übertragbar sind.
Die maximale Förderung der förderbaren Kosten beträgt:
Großunternehmen 60%
Mittlere Unternehmen 70%
Kleine Unternehmen 80%
b) Spezifische Ausbildungsmaßnahmen, das sind Qualifikationen, die
nicht oder nur in begrenztem Umfang auf andere Unternehmen übertragbar
sind.
Die maximale Förderung der förderbaren Kosten beträgt:
Großunternehmen 25%
Mittlere Unternehmen 35%
Kleine Unternehmen 45%
Die maximal zulässigen Beihilfenintensitäten laut EU-Beihilfenrecht sind
jedenfalls einzuhalten.1