Förderung Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds: Investitionen Leitprojekte


9440 »Investitionen in Leitprojekte in Gewerbe und Industrie«

1 Wer wird gefördert?

1.1 Förderungswerber

1.1.1 Natürliche oder nicht natürliche Personen aus den Bereichen

Gewerbe, Industrie oder produktionsnahe Dienstleistungen

(Unternehmen, die technisches Know-how und neue Technologien zur

wesentlichen Produkt- und Verfahrensverbesserung [Stand der Technik]

ins Unternehmen transferieren).

1.1.2 Mindestvoraussetzungen:

a) Umsatz von mindestens EUR 2 Mio. laut Planung für das erste

Normaljahr nach Durchführung des Projektes (Ausnahme bei

Betriebsansiedlungsprojekten)

b) mindestens 10 Beschäftigte auf Basis Vollzeitäquivalent laut Planung

für das erste Normaljahr nach Durchführung des Projekts

c) stabile betriebswirtschaftliche Ausgangssituation und positive

Erfolgsaussichten; der Nachweis kann anhand der Kriterien des

Unternehmensreorganisationsgesetzes erfolgen (Eigenmittelquote

von mehr als 8% und fiktive Schuldentilgungsdauer unter 15 Jahren)

d) Gewerbeberechtigung

e) Betriebsstätte in Kärnten

1.2 Nicht Förderungswerber

a) Unternehmen in Schwierigkeiten

b) Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer

früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der

Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem

Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben

c) Unternehmen aus dem Bereich Handel

d) Unternehmen aus den Bereichen Bank, Versicherung,

Finanzdienstleistung, Unternehmensberatung, Immobilien- und

Vermögenstreuhänder

e) Unternehmen aus den Bereichen Straßengüter- und Luftverkehr

f) Unternehmen aus dem Bereich Tourismus und Freizeitwirtschaft

Seite 3 | 10 KWF-Programm »Investitionen in Leitprojekte in Gewerbe und Industrie« 4.0-09 21.04.2009

2 Was wird gefördert?

2.1 Förderbare Projekte

a) Betriebsansiedlungs- oder Neugründungsprojekte

b) Leitprojekte zum Aufbau und zur Vertiefung von Stärke- und

Kompetenzfeldern

c) Projekte zur Durchführung von Produkt- oder Verfahrensinnovationen

d) wesentliche Modernisierungs- und Erweiterungsinvestitionen mit

einer grundlegenden Änderung der betrieblichen Produktionsstruktur

im Zuge eines Leitprojekts

e) Investitionen, die im Zusammenhang mit einer Kooperation oder

einem Internationalisierungsprojekt stehen

f) Projekte im Rahmen von Ziel 2- und Ziel 3- sowie anderen EU-Programmen

Ein Leitprojekt wird durch folgende Faktoren charakterisiert:

Ganzheitliche Unternehmensentwicklung

Internationale Wettbewerbsfähigkeit

regionale wirtschaftliche Auswirkungen

strategische Erfolgspotenziale (in Bezug auf Technologie, Innovation

und Wirtschaftlichkeit des Projektvorhabens)

2.2 Mindestvoraussetzungen

a) Mindestens 25% der förderbaren Projektkosten sind aus eigenen

Mitteln oder über Fremdfinanzierung, die keine öffentliche Förderung

enthält, zu finanzieren.

b) Auf zumutbare Eigenleistung bzw. Selbsthilfe des Förderungswerbers

(Finanzierung aus dem Cash Flow bzw. vorhandenen Aktiven) ist

Bedacht zu nehmen.

c) Der Projektdurchführungszeitraum soll 2 Jahre nicht überschreiten.

d) Das förderbare Projekt muss mindestens die Höhe der

durchschnittlichen Normal-AfA der letzten 2 Geschäftsjahre

(einschließlich Leasing- und Mietaufwendungen für Gebäude und

Produktionsmittel) erreichen, jedoch mindestens EUR 1 Mio. betragen.

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3 Welche Kosten werden anerkannt?

3.1 Förderbare Kosten

a) Erstinvestitionen in das Sachanlagevermögen, die aktiviert werden

und mindestens 3 Jahre (bei Großunternehmen gemäß EUWettbewerbsrecht

mindestens 5 Jahre) in der Betriebsstätte des

Förderungswerbers verbleiben.

Ausnahme: Bauinvestitionen bei Großunternehmen nur im

Zusammenhang mit Neugründungen bzw. Betriebsansiedlungen,

Investitionen in innovative Produkte oder Verfahren bzw. in

Produktionsprozesse, die eine geringe maschinelle Anlagenintensität

aufweisen (z.B. Anlagenbauunternehmen, IKT-Dienstleister), oder der

Aufbau einer F&E-Infrastruktur.

b) Immaterielle Investitionen in Form von Technologietransfer (z.B.

Erwerb von Patentrechten, Lizenzen, Know-how, Überlassung nicht

patentierter technischer Kenntnisse), die von Dritten zu

Marktbedingungen erworben wurden, aktiviert werden und

mindestens 3 Jahre (bei Großunternehmen gemäß EUWettbewerbsrecht

mindestens 5 Jahre) in der Betriebsstätte des

Förderungswerbers verbleiben, bis zu 25% der förderbaren Kosten.

3.2 Nicht förderbare Kosten

a) Kosten, die vor Antragstellung beim KWF angefallen sind; als

Projektbeginn gilt das Datum der jeweiligen Lieferung bzw. Leistung,

der Beginn der Bauarbeiten, sowie die Leistung von (An-)zahlungen.

b) Ersatzinvestitionen

c) Ankauf von Grundstücken

d) Erwerb von gebrauchten Wirtschaftsgütern

e) Anschaffung von Verkehrs- und Transportmittel

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4 Wie hoch ist die Förderung?

4.1 Art der Förderung

Die Förderung erfolgt durch Gewährung von nicht rückzahlbaren

Zuschüssen.

4.2 Ausmaß der Förderung

4.2.1 Die Förderung beträgt 10% bis maximal 20% bzw. bei

Betriebsansiedlungen maximal 25% (inklusive Bundes- bzw. EUFörderungen)

der förderbaren Kosten.

Basissatz: 10%

Erhöhung durch:

Beschäftigungs- und Wachstumseffekte bis zu 3%

(Maßgebliche qualitative Beschäftigungs- und Wachstums

effekte und dynamische Entwicklung des Unternehmens)

Innovation & Technologie bis zu 3%

(Innovations- und Technologieorientierung des Projekts bzw. des

Unternehmens und eine dazugehörige F&E-Überleitung)

Exporttätigkeit und Internationalisierung 1%

unternehmerische Kompetenz | Wettbewerbsfähigkeit 1%

(Wirtschaftliche Gesundheit und Umsetzungsfähigkeit des

Unternehmens sowie Nachweis einer ganzheitlichen

Unternehmensentwicklung)

förderbare Projektkosten größer als doppelte Normal-AfA der

letzten 2 Geschäftsjahre (inkl. Leasing- und Mietaufwendungen) 2%

Die maximal zulässigen Beihilfenintensitäten laut EU-Beihilfenrecht sind

jedenfalls einzuhalten.1

4.2.2 Im Rahmen von leasingfinanzierten Projekten (bzw. bei

alternativen Finanzierungsinstrumenten z.B. Kreditkauf, Mietkauf) behält

sich der KWF das Recht vor, die KWF-Förderung zu kürzen.


Stichworte:

Förderung, Investition, Technologie, Innovation, Entwicklung, Finanzierung,





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