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Förderung FFG: Young Experts


  • 1110/1120/1130 Österreichische Forschungsförderungs-gesellschaft mbH - FFG

Young Experts

  • Förderung von betrieblicher Forschung und Entwicklung, unter Teilnahme von "Young Experts", in KMU - oder GU ohne eigene Forschungsabteilung.

  • "Young Experts" müssen beim Unternehmen angestellt sein. Bei Bachelors, DiplomandInnen und DissertantInnen werden auch Werkverträge akzeptiert. Voraussetzung ist, dass die wissenschaftliche Arbeit im Rahmen eines F&E-Projektes gemeinsam mit dem Unternehmen erstellt wird.

  • Die förderbaren Projektkosten umfassen

    • Personalaufwand inkl. Gemeinkosten

    • dem Projekt direkt zurechenbarer Sachaufwand

    • dem Projekt direkt zurechenbare Investitionen

  • Zuschuss zu Personalkosten für

    • DiplomandInnen oder DissertantInnen:
      max. 50%, sowie 50 % zu Kosten des betreuenden
      Universitäts- oder Fachhochschulinstitutes.

    • Junior Researchers: (2 - 5 Jahre Forschungstätigkeit)
      von max. 60%

    • Post Docs: (abgeschlossene Dissertation und anschließend 6 Monate bis max. 10 Jahre Forschung), max. 80 %.

  • Mix aus Zuschuss und Darlehen von 50% für die restlichen
    Projektkosten. Für die Gesamtprojektförderung gelten die Fördergrenzen der EU.



Stichworte:

Förderung, Forschung, Investition, Entwicklung,





Förderungsübersicht 


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