Förderung FFG: Young Experts
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1110/1120/1130 Österreichische Forschungsförderungs-gesellschaft mbH - FFG
Young Experts
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Förderung von betrieblicher Forschung und Entwicklung, unter Teilnahme von "Young Experts", in KMU - oder GU ohne eigene Forschungsabteilung.
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"Young Experts" müssen beim Unternehmen angestellt sein. Bei Bachelors, DiplomandInnen und DissertantInnen werden auch Werkverträge akzeptiert. Voraussetzung ist, dass die wissenschaftliche Arbeit im Rahmen eines F&E-Projektes gemeinsam mit dem Unternehmen erstellt wird.
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Die förderbaren Projektkosten umfassen
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Personalaufwand inkl. Gemeinkosten
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dem Projekt direkt zurechenbarer Sachaufwand
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dem Projekt direkt zurechenbare Investitionen
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Zuschuss zu Personalkosten für
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DiplomandInnen oder DissertantInnen:
max. 50%, sowie 50 % zu Kosten des betreuenden
Universitäts- oder Fachhochschulinstitutes. -
Junior Researchers: (2 - 5 Jahre Forschungstätigkeit)
von max. 60% -
Post Docs: (abgeschlossene Dissertation und anschließend 6 Monate bis max. 10 Jahre Forschung), max. 80 %.
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Mix aus Zuschuss und Darlehen von 50% für die restlichen
Projektkosten. Für die Gesamtprojektförderung gelten die Fördergrenzen der EU.
Stichworte:
Förderung, Forschung, Investition, Entwicklung,

