Förderungen FFG: Start-Up Förderung
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1070/1080/1090/1100 Forschungsförderungsgesellschaft (FFG)
Start-Up Förderung
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Förderung von Forschung und Entwicklung in technologieorientierten Unternehmen:
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max 6 Jahre nach Gründung
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mit max. 249 Mitarbeitern
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Jahresumsatz <= €50 Mio. oder Bilanzsumme <= €43 Mio.
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Beteiligung durch ein Großunternehmen von max. 25 %.
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Die förderbaren Projektkosten umfassen
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Personalaufwand inkl. Gemeinkosten
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dem Projekt direkt zurechenbarer Sachaufwand
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dem Projekt direkt zurechenbare Investitionen
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Die Hauptkriterien für eine positive Beurteilung sind der Innovationsgehalt, das technologisches Entwicklungsrisiko, die wirtschaftliche Verwertbarkeit des Projekts und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Antragstellers.
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Förderung in der Höhe von bis zu 70 % der förderbaren Projektkosten in Form eines Mix aus
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Zuschuss in der Regel 20% der förderbaren Kosten und
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FFG-Darlehen (dzt. 2,0% p.a., endfällig 5 Jahre nach Ende des Projektes).
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Option auf Umwandlung des Darlehens in Besserungsschein.
Stichworte:
Förderung, Forschung, Investition, Innovation, Entwicklung,

