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Förderungen FFG: Start-Up Förderung


  • 1070/1080/1090/1100 Forschungsförderungsgesellschaft (FFG)

Start-Up Förderung

  • Förderung von Forschung und Entwicklung in technologieorientierten Unternehmen:

    • max 6 Jahre nach Gründung

    • mit max. 249 Mitarbeitern

    • Jahresumsatz <= €50 Mio. oder Bilanzsumme <= €43 Mio.

    • Beteiligung durch ein Großunternehmen von max. 25 %.

  • Die förderbaren Projektkosten umfassen

    • Personalaufwand inkl. Gemeinkosten

    • dem Projekt direkt zurechenbarer Sachaufwand

    • dem Projekt direkt zurechenbare Investitionen

  • Die Hauptkriterien für eine positive Beurteilung sind der Innovationsgehalt, das technologisches Entwicklungsrisiko, die wirtschaftliche Verwertbarkeit des Projekts und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Antragstellers.

  • Förderung in der Höhe von bis zu 70 % der förderbaren Projektkosten in Form eines Mix aus

  1. Zuschuss in der Regel 20% der förderbaren Kosten und

  2. FFG-Darlehen (dzt. 2,0% p.a., endfällig 5 Jahre nach Ende des Projektes).

  3. Option auf Umwandlung des Darlehens in Besserungsschein.



  4. Stichworte:

    Förderung, Forschung, Investition, Innovation, Entwicklung,





    Förderungsübersicht 


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