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Förderungen AMS: Förderungen für Einstellung von Menschen mit Behinderung


  • 332 Arbeitsmarktservice Österreich

Förderungen für Einstellung von Menschen mit Behinderung

Unterstützung für die Beschäftigung von MitarbeiterInnen mit Behinderung. Jugendliche werden besonders berücksichtigt, gefördert werden können hier Unternehmen mit Lehrberechtigung laut Berufsausbildungsgesetz.

Lehrausbildung für Jugendliche mit Behinderung

Zuschuss zu Personalkosten

unter 19 Jahren

  • In Betrieben max. zu €302,- monatlich.

  • In Ausbildungseinrichtungen max. €453,- monatlich.

über 19 Jahren

  • In Betrieben und
    Ausbildungseinrichtungen max. €755,-monatlich,
    wenn ein mindestens kollektivvertraglicher Hilfsarbeiterlohn vereinbart ist, können Jugendliche gefördert werden.

Die Förderdauer kann die gesamte Lehrzeit umfassen.

Eingliederungsbeihilfe* für Mitarbeiter mit Behinderung

Zuschuss zu den Personalkosten (Bruttogehalt + 50% LNK)

  • in den ersten 6 Monaten max. 100%,

  • danach max. 66,7%, für max. 2 Jahre.

Beantragung bei der Geschäftsstelle des AMS, bei der die/der Arbeitsuchende vorgemerkt ist, Kontaktnahme vor Aufnahme des Dienstverhältnisses! Arbeitszeit von mindestens der Hälfte der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Wochenstunden, mindestens kollektivvertragliche Entlohnung. Regional unterschiedliche Förderungsvoraussetzungen sind möglich!



Stichworte:

Förderung, Ausbildung, Arbeitsmarkt, Regional,





Förderungsübersicht 


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