Förderung AMS: COME BACK - Eingliederungs-beihilfe
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340 Arbeitsmarktservice Österreich
"COME BACK" Eingliederungsbeihilfe
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Förderung der Einstellung von Mitarbeitern für alle Arbeitgeber durch Zuschuss zu den Lohnkosten.
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Gefördert werden kann die Einstellung von folgenden Personenkreisen:
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vorgemerkte Arbeitslose
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ab 45 Jahren (bei Frauen) oder
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ab 50 Jahren (bei Männern) oder
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Arbeitsuchende, die mindestens
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6 Monate (bei Personen unter 25 Jahren) bzw.
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12 Monate (bei Personen ab 25 Jahren)
arbeitslos vorgemerkt sind
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Personen, die akut von Langzeitarbeitslosigkeit
(z.B. aufgrund von Betreuungspflichten), bedroht sind
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Die Förderung wird jeweils nach Maßgabe der Budgets der regionalen AMS gegeben und ist daher regional unterschiedlich.
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Zuschuss zu Personalkosten neu eingestellter Mitarbeiter; die Förderhöhe wird im Einzelfall je nach arbeitsmarktpolitischem Erfordernis zwischen AMS und dem Unternehmen vereinbart. Die Beihilfe wird maximal zwei Jahr gewährt.
Stichworte:
Förderung, Arbeitsmarkt,

