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Förderung AMS: COME BACK - Eingliederungs-beihilfe


  • 340 Arbeitsmarktservice Österreich

"COME BACK" Eingliederungsbeihilfe

  • Förderung der Einstellung von Mitarbeitern für alle Arbeitgeber durch Zuschuss zu den Lohnkosten.

  • Gefördert werden kann die Einstellung von folgenden Personenkreisen:

        • vorgemerkte Arbeitslose

          • ab 45 Jahren (bei Frauen) oder

          • ab 50 Jahren (bei Männern) oder

        • Arbeitsuchende, die mindestens

          • 6 Monate (bei Personen unter 25 Jahren) bzw.

          • 12 Monate (bei Personen ab 25 Jahren)
            arbeitslos vorgemerkt sind

        • Personen, die akut von Langzeitarbeitslosigkeit
          (z.B. aufgrund von Betreuungspflichten), bedroht sind

  • Die Förderung wird jeweils nach Maßgabe der Budgets der regionalen AMS gegeben und ist daher regional unterschiedlich.

  • Zuschuss zu Personalkosten neu eingestellter Mitarbeiter; die Förderhöhe wird im Einzelfall je nach arbeitsmarktpolitischem Erfordernis zwischen AMS und dem Unternehmen vereinbart. Die Beihilfe wird maximal zwei Jahr gewährt.



Stichworte:

Förderung, Arbeitsmarkt,





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