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Förderungen AMS: Altersteilzeit


  • 335 Arbeitsmarktservice Österreich

Altersteilzeit

  • Unterstützung von Betrieben zur Weiterbeschäftigung älterer Arbeitnehmer mit verringerter Arbeitszeit bis zur Pensionierung, die mindestens 3 Monate im Unternehmen beschäftigt waren.

  • Gefördert werden die Personalkosten von Dienstnehmern, die spätestens 5 Jahre nach dem Übertritt in die Altersteilzeitarbeit das Regelpensionsalter für die Alterspension erreichen und deren Stundenanzahl um 40-60% reduziert wird, wobei sich ihr Gehalt jedoch nur um die halbe Stundenreduktion verringert ("Überzahlung").

  • Übergangsregel für 2009 gilt für:

    • Frauen, die in diesem Jahr 53 Jahre oder älter bzw.

    • Männer, die in diesem Jahr 58 Jahre oder älter sind.
      Für diese kann Altersteilzeitgeld bis zur Erreichung des frühestmöglichen Pensionsanfallsalters bezogen werden, auch wenn der Bezugszeitraum 5 Jahre überschreitet.

  • Die volle Förderung kommt nur bei der Einstellung einer Ersatzarbeitskraft in Ansatz, ohne Ersatzarbeitskraft die Hälfte.

  • Zuschuss zur "Überzahlung" im Ausmaß von bis zu 100%;d.h. AMS bezahlt das Bruttogehalt + Lohnnebenkosten der "Überzahlung voll oder teilweise.

Zum Beispiel: bei einer Reduktion der Arbeitszeit um 50% (auf 50%) erfolgt eine Reduktion des Bruttogehalts um nur 25% (auf 75%); die Differenz von 25% + Lohnnebenkosten wird vom AMS bezahlt.



Stichworte:

Förderung, Arbeitsmarkt,





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