Förderungen AMS: Altersteilzeit
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335 Arbeitsmarktservice Österreich
Altersteilzeit
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Unterstützung von Betrieben zur Weiterbeschäftigung älterer Arbeitnehmer mit verringerter Arbeitszeit bis zur Pensionierung, die mindestens 3 Monate im Unternehmen beschäftigt waren.
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Gefördert werden die Personalkosten von Dienstnehmern, die spätestens 5 Jahre nach dem Übertritt in die Altersteilzeitarbeit das Regelpensionsalter für die Alterspension erreichen und deren Stundenanzahl um 40-60% reduziert wird, wobei sich ihr Gehalt jedoch nur um die halbe Stundenreduktion verringert ("Überzahlung").
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Übergangsregel für 2009 gilt für:
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Frauen, die in diesem Jahr 53 Jahre oder älter bzw.
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Männer, die in diesem Jahr 58 Jahre oder älter sind.
Für diese kann Altersteilzeitgeld bis zur Erreichung des frühestmöglichen Pensionsanfallsalters bezogen werden, auch wenn der Bezugszeitraum 5 Jahre überschreitet.
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Die volle Förderung kommt nur bei der Einstellung einer Ersatzarbeitskraft in Ansatz, ohne Ersatzarbeitskraft die Hälfte.
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Zuschuss zur "Überzahlung" im Ausmaß von bis zu 100%;d.h. AMS bezahlt das Bruttogehalt + Lohnnebenkosten der "Überzahlung voll oder teilweise.
Zum Beispiel: bei einer Reduktion der Arbeitszeit um 50% (auf 50%) erfolgt eine Reduktion des Bruttogehalts um nur 25% (auf 75%); die Differenz von 25% + Lohnnebenkosten wird vom AMS bezahlt.
Stichworte:
Förderung, Arbeitsmarkt,

