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Förderung AMS: Beihilfe zum Solidaritätsprämienmodell


  • 342 Arbeitsmarktservice Österreich

Beihilfe zum Solidaritätsprämienmodell

  • Unterstützung von Unternehmen mit Mitarbeitern, die ihre Arbeitszeit (um bis zu 50%) reduzieren wollen, wobei sich ihr Gehalt jedoch nur um die halbe Stundendifferenz verringert.

  • Voraussetzung ist die Einstellung einer Ersatzarbeitskraft im Ausmaß der Arbeitszeitreduktion.

  • Laufzeit grundsätzlich 2 Jahre, bei Ersatzarbeitskraft mit mehr als 45 Laufzeit 3 Jahre.

  • Zuschuss zu Personalkosten; AMS bezahlt 100% des Bruttogehalts + Lohnnebenkosten der "Überzahlung" des (zeitreduzierten) Arbeitnehmers; z.B. Reduktion der Arbeitszeit auf 50%, Reduktion des Bruttogehalts auf 75%, Differenz von 25% + LNK wird vom AMS bezahlt.



Stichworte:

Arbeitsmarkt, Finanzierung,





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